Mord ist kein Arbeitsunfall

STUTTGART (dpa/eb). Das Landessozialgericht Stuttgart hat einer Klägerin die Witwenrente aus der Unfallversicherung ihres Gatten verweigert.

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Der gemeinsame Sohn der Eheleute hatte den 59-Jährigen auf der Rückfahrt vom Steuerberater mit Benzin übergossen und angezündet. Dies sei kein Arbeitsunfall gewesen also sei der Unfallversicherer nicht zuständig, entschieden nun die Stuttgarter Richter und verweigerten die Hinterbliebenenrente.

Die Witwe des Getöteten hatte vom Unfallversicherungsträger eine Witwenrente verlangt und argumentiert, dass sich das Geschehen auf der Rückfahrt vom Steuerberater zugetragen hatte - also im Rahmen einer Tätigkeit, die unter Unfallversicherungsschutz stehe.

Dass der Sohn gerade die Fahrt zum Steuerberater dazu genutzt habe, seinen Vater umzubringen, ist laut Gericht aber reiner Zufall gewesen.

Sohn wegen Mordes verurteilt

Der Ermordete und seine Frau hatten laut Gericht zwei Pizzerien betrieben, die beide auf den Namen der Frau geführt wurden.

Der Mann aus St. Leon-Rot in Baden-Württemberg war offiziell nur als Koch angestellt, es spreche aber viel dafür, dass er der eigentliche Inhaber des Betriebs gewesen war. Zu dem Geschehen kam es 2009 bei einer Fahrt zum Steuerberater.

Ursprünglich hatte der Sohn laut Mitteilung wohl geplant, auch sich selbst umzubringen. Dazu kam es jedoch nicht mehr. Er stellte sich der Polizei und wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Az.: L 2 U 5633/10

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