Patientensicherheit

Mordanklage gegen Münchner Pfleger

Im Herbst 2020 macht eine Festnahme in München Schlagzeilen: Ein Pfleger soll im Krankenhaus versucht haben, Patienten umzubringen. Die Staatsanwaltschaft hat nun Mordanklage erhoben.

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Vertrauensverhältnis Pflege. Immer wieder durch drastische EInzelfälle auf die Probe gestellt.

Vertrauensverhältnis Pflege. Immer wieder durch drastische EInzelfälle auf die Probe gestellt. (Symbolbild)

© Linde Remeo Deutschland GmbH

München. Die Staatsanwaltschaft hat einen Krankenpfleger aus einer Münchner Klinik wegen zweifachen Mordes und sechs Mordversuchen angeklagt.

Die Anklage sei bereits Anfang August zum Schwurgericht am Landgericht München I erhoben worden - wegen Mordes in zwei Fällen sowie wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in sechs Fällen - und wegen Diebstahls,. Das teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft jetzt mit. Die beiden Todesopfer waren den Angaben zufolge 80 und 89 Jahre alt.

In ihrer Anklage geht die Staatsanwaltschaft von zwei Mordmerkmalen aus: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Er soll die Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer ausgenutzt und sie sediert haben, um sich selbst die Arbeit zu erleichtern. „Hierbei nahm er in Kauf, dass die Sedierung der Patienten tödlich wirken konnte“, heißt es.

Der Fall hatte im November 2020 erstmals Schlagzeilen gemacht. Von einem mutmaßlichen „Todespfleger“ war damals schon die Rede. Seinerzeit teilten die Behörden mit, dass sie in drei Fällen wegen des Verdachts auf versuchten Mord ermitteln.

„Aus Geltungssucht“

Die Staatsanwaltschaft warf dem bei seiner Festnahme 24-Jährigen damals vor, drei Patienten im Alter von damals 54, 90 und 91 Jahren aus reiner Geltungssucht mit Medikamenten in Lebensgefahr gebracht zu haben, um dann bei ihrer Rettung zu glänzen. Chatprotokolle legten das nahe. Dieses Motiv habe sich aber im Laufe der Ermittlungen nicht bestätigt.

Ein aufmerksamer Oberarzt am Klinikum rechts der Isar war stutzig geworden, weil sich der Zustand von zwei Patienten plötzlich und unerklärlich verschlechtert hatte. Interne Ermittlungen ergaben Hinweise auf einen ähnlichen Fall, bei dem auch der Beschuldigte Dienst hatte. Der Verdacht: Der Pfleger spritzte den Patienten eine Überdosis eines Medikaments, das ihnen nicht verabreicht werden sollte.

Spuren dieser nicht verordneten Medikamente wurden im Blut der Patienten gefunden. Die Klinik zeigte den Pfleger an, er bestritt die Vorwürfe bei seiner Festnahme.

Der ausgebildete Altenpfleger aus Nordrhein-Westfalen war seit Juli 2020 über eine Zeitarbeitsfirma in die Klinik gekommen und dort vor allem auf der sogenannten Wachstation im Einsatz. Die Ermittlungsgruppe der Polizei, die sich mit dem Fall befasste, trug darum den Namen „Wachstation“.

Im Klinikum rechts der Isar wollte sich Anfang des Jahres noch niemand zu dem Fall äußern. „Nach Absprache mit den Ermittlungsbehörden informieren ausschließlich diese über den Fall. Wir kooperieren aufs Engste mit den Behörden“, sagte eine Sprecherin. Auch zu der Frage, ob Sicherheitsvorkehrungen in der Klinik verschärft wurden, wollte die Sprecherin sich nicht äußern.

Auch in München nicht der erste Fall

Der Fall erinnert an den als „Todespfleger“ bekannt gewordenen Patientenmörder Niels Högel, den das Landgericht Oldenburg 2019 wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt hatte.

Er war in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst als Krankenpfleger in der Intensivmedizin tätig und tötete dort nach Feststellung des Landgerichts 85 Patienten, indem er ihnen medizinisch nicht indizierte Medikamente verabreichte. Dabei soll es ihm in erster Linie darum gegangen sein, sich danach um die Reanimation der Patienten bemühen zu können und vor Kollegen gut dazustehen.

Tötungsdelikte in der Pflege machen deutschlandweit immer wieder Schlagzeilen: Anfang Oktober 2020 hatte das Landgericht München I einen Hilfspfleger wegen Mordes an drei Patienten zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann aus Polen hatte alten Menschen, die er pflegen sollte, Insulin gespritzt.

2016 verurteilte das Landgericht München I eine Hebamme des Klinikums Großhadern wegen siebenfachen Mordversuches im Kreißsaal zu 15 Jahren Haft. Nach Überzeugung des Gerichtes hatte die Frau Patientinnen bei Kaiserschnitt-Geburten heimlich Blutverdünner gegeben. Ohne Notoperationen wären sie gestorben. (dpa)

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