TIPP DES TAGES

Neu-Vertrag nur mit Zustimmung

Veröffentlicht:

Viele Versorgungsunternehmen übersenden ihren Kunden neue Lieferverträge.

Verbraucher, die sich auf die neuen Vertragsangebote hin nicht gemeldet oder widersprochen haben, können trotzdem davon ausgehen, dass der alte Vertrag fortbesteht.

Der Bund der Energieverbraucher weist darauf hin, dass das Nichtstun nicht als Zustimmung zu interpretieren ist. So sieht es zumindest das Landgericht Leipzig. Für das Zustandekommen eines neuen Vertrags bedarf es einer Annahmeerklärung (Az.: 01HK O 2049/09).

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“