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Neue GOP für Pädiater

Für Kinder- und Jugendärzte wird zum 1. April eine neue Gebührenordnungsposition zur Schwangerenberatung in den EBM aufgenommen.

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Berlin. Kinder- und Jugendärzte, die für die Aufklärung und Beratung einer Schwangeren hinzugezogen werden, können ab dem 1. April 2020 die neue GOP 01799 bis zu viermal im Behandlungsfall ansetzen. Die Leistung ist mit 65 Punkten (7,14 Euro) je vollendete fünf Minuten bewertet. Die Vergütung erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.

Aufklärung über Folgen

Hintergrund der Neu-Aufnahme der GOP ist das Schwangerschaftskonfliktgesetz: Ärzte, die Schwangere auf Basis der Untersuchungsergebnisse pränataldiagnostischer Maßnahmen über mögliche körperliche oder geistige Gesundheitsschädigungen des Ungeborenen aufklären, dürfen dafür Kollegen hinzuziehen, die bereits Erfahrung haben mit diesen Gesundheitsschädigungen bei geborenen Kindern.

Die Beratung durch einen hinzugezogenen Kinder- und Jugendarzt umfasst laut Gesetz „die eingehende Erörterung der möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen sowie der Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen“.

GOP 01770 wird aufgewertet

Das Aufklärungsgespräch durch den Arzt, der der Schwangeren die Diagnose mitteilt, ist Bestandteil der GOP 01770 „Betreuung einer Schwangeren“. Zum ersten April wird die Ziffer höher bewertet: 1172 Punkte (128,76 Euro; zuvor 1093 Punkte). (mu)

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