Landessozialgericht Essen
Neue Krankenkassenleistung erst nach deren Positionierung im EBM
Beginnt der Anspruch gesetzlich Versicherter schon nach Aufnahme einer neuen Leistung in den GKV-Katalog durch den G-BA oder erst mit der EBM-Anpassung durch KBV und GKV-Spitzenverband? Bei den Sozialgerichten gehen dazu die Meinungen auseinander.