Arbeitsschutz und Fenster

Neue Regeln am Arbeitsplatz

Veröffentlicht:

BERLIN. Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett neue Regeln für Fenster am Arbeitsplatz beschlossen. Sie sind Teil einer neu gefassten, umfassenden Arbeitsstättenverordnung, wie das Sozialministerium am Mittwoch mitteilte.

Arbeitsräume sollen ausreichend Tageslicht und Fenster haben, außer wenn es die baulichen Gegebenheiten nicht zulassen. Somit kann etwa in Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren von einer Sichtverbindung nach außen abgesehen werden.

Unterweisen müssen die Arbeitgeber die Beschäftigten über Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge. Eine bereits bisher bestehende Pflicht zur Risiko-Unterweisung wurde konkretisiert.

Vorschriften zum Arbeitsschutz gibt es für Telearbeitsplätze, also Computerarbeitsplätze, die vom Arbeitgeber beim Beschäftigten zuhause eingerichtet werden.

Eine Kleiderablage soll zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind. Die Verordnung soll nun zügig im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann in Kraft treten.

Anfang 2015 war eine lange vorbereitete Vorlage für eine solche Verordnung nach Protesten der Arbeitgeber zunächst gestoppt worden. Die Regeln wurden dann entschärft. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet