Arbeitsschutz und Fenster

Neue Regeln am Arbeitsplatz

Veröffentlicht:

BERLIN. Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett neue Regeln für Fenster am Arbeitsplatz beschlossen. Sie sind Teil einer neu gefassten, umfassenden Arbeitsstättenverordnung, wie das Sozialministerium am Mittwoch mitteilte.

Arbeitsräume sollen ausreichend Tageslicht und Fenster haben, außer wenn es die baulichen Gegebenheiten nicht zulassen. Somit kann etwa in Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren von einer Sichtverbindung nach außen abgesehen werden.

Unterweisen müssen die Arbeitgeber die Beschäftigten über Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge. Eine bereits bisher bestehende Pflicht zur Risiko-Unterweisung wurde konkretisiert.

Vorschriften zum Arbeitsschutz gibt es für Telearbeitsplätze, also Computerarbeitsplätze, die vom Arbeitgeber beim Beschäftigten zuhause eingerichtet werden.

Eine Kleiderablage soll zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind. Die Verordnung soll nun zügig im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann in Kraft treten.

Anfang 2015 war eine lange vorbereitete Vorlage für eine solche Verordnung nach Protesten der Arbeitgeber zunächst gestoppt worden. Die Regeln wurden dann entschärft. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Berufsbedingte Schäden

Wenn Musikmachen Muskeln, Sehnen und Gelenke krank macht

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!

Checkliste Symbolbild

© Dilok / stock.adobe.com

Auswertung über Onlinetool

Vorhaltepauschale: So viele Kriterien erfüllen Praxen laut Honorarvorschau