Neuer Erfolg für Vertragsärzte um 116 b

Veröffentlicht:

CHEMNITZ (mwo). Vertragsärzte können vor Gericht gegen ambulante Klinikbehandlungen vorgehen. Das hat nach dem Sozialgericht Dresden nun auch das Sächsische Landessozialgericht in Chemnitz bestätigt. Nach dem Beschluss darf das Krankenhaus die ambulanten Leistungen nicht erbringen, bis abschließend über seine "Bestimmung" nach Paragraph 116 b Fünftes Sozialgesetzbuch entschieden ist. Diese aufschiebende Wirkung begründete das LSG mit der Überzeugung, die Klage habe gute Aussicht auf Erfolg.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxismarketing

So entwickeln Sie das Leitbild für Ihre Praxis

Glosse

Die Duftmarke: O tempora, o mores!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Pro & Contra

Vorhofflimmern: Sollten alle über 65 Jahre eine Smartwatch tragen?

Negative Rückmeldungen

Hamburger Praxen ziehen durchwachsene ePA-Bilanz

Lesetipps
Ein Mitarbeiter empfängt ein Fax aus einem Faxgerät.

© piyaphunjun / stock.adobe.com

Datenschutz

Rezeptversand per Fax: Empfängernummer überprüfen – sonst droht Bußgeld

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick