Entgelt-streit

Nicht auf Kosten der Schweigepflicht

Veröffentlicht:

STUTTGART.Arbeitnehmer und ihre Ärzte sollen in einem Streit um die Entgeltfortzahlung nicht mehr die Diagnose der Erkrankung offenlegen müssen. Nach einem aktuell veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg müssen Arbeitgeber der Einschätzung der Krankenkassen vertrauen, dass eine Arbeitsunfähigkeit auf einer Ersterkrankung beruht, die den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Damit widersprach das LAG der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wonach Arbeitnehmer gegebenenfalls gezwungen sind, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu befreien.

Die Klägerin war als Gruppenleiterin angestellt. Vom 22. September 2014 bis 3. März 2015 war sie insgesamt 65 Tage krank - deutlich mehr als jeden zweiten Arbeitstag. Hierfür legte sie 14 AU-Bescheinigungen vor. Dabei handelte es sich überwiegend um Erstbescheinigungen, also um die Bescheinigung einer neuen Krankheit. Nur für die Zeit vom 5. Februar bis 3. März 2015, legte sie nach der Erstbescheinigung fünf Folgebescheinigungen für dieselbe Erkrankung vor. Als die Frau anschließend erneut krank war, weigerte sich der Arbeitgeber, trotz der Auskunft durch die Kasse, dass keine anrechenbaren Vorerkrankungen bestünden, Entgeltfortzahlung zu leisten. (mwo)

Landesarbeitsgericht Baden- Württemberg; Az.: 4 Sa 70/15

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Aut idem patentfreier rekombinanter Arzneimittel

Jetzt übernehmen Apotheken die Verantwortung für die wirtschaftliche Biological-Auswahl

Beschluss des Bundestags

Lebendorganspende: Gesetzgeber macht Überkreuzspenden möglich

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram

Modell eines Körpers, in dem der Darm zu sehen ist.

© J.G Studio / Stock.adobe.com / Generated with AI

Akute Enteropathie und Enteritis

Radiotherapie bei Krebs: Diese Maßnahmen schützen den Darm