Nicht jede Praxis, die sich barrierefrei nennt, ist es auch

BREMEN/HAMBURG (cben). Nach Angaben der Stiftung Gesundheit sind bundesweit mehr als 35 000 Arzt- und Zahnarztpraxen barrierefrei. Dennoch weisen Behindertenverbände immer wieder auf Mängel hin.

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Auch wenn eine Praxis ebenerdig liegt - barrierefrei ist sie deshalb noch lange nicht.

Auch wenn eine Praxis ebenerdig liegt - barrierefrei ist sie deshalb noch lange nicht.

© Foto: Ilan Amithwww.fotolia.de

Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Zu diesem Anlass hat die Stiftung Gesundheit für ihr Internet-Angebot www.Arzt-Auskunft.de ermittelt, wie viele Arzt- und Zahnarztpraxen behindertengerecht gestaltet sind.

Das Problem: Die Auskünfte bei dem Portal werden per Fragebogen erhoben und nur gegebenenfalls nach Beschwerden geändert. "Wir fragen danach, ob die Praxis ebenerdig ist oder gegebenenfalls per Fahrstuhl zu erreichen ist und danach, ob die Räume behindertengerecht sind", sagt Dr. Peter Müller von der Stiftung Gesundheit, die die Trägerin der Arzt-Auskunft ist. "Das heißt, ob sie großflächig auch von Rollstuhlfahrern benutzbar sind." Doch schon diese Kriterien können unter Umständen unklar sein: "Bei rollstuhlgerecht gehen wir nur von normalen, nicht aber von den größeren elektrischen Rollstühlen aus", präzisiert Müller.

Deshalb wünschen sich Behindertenverbände immer wieder differenziertere Auskünfte. So traten Gehörlosenverbände an die Stiftung heran mit der Bitte, auch darzulegen, ob eine Praxis speziell für Gehörlose ausgelegt sei.

Die Angaben basieren auf Eigenauskunft.

Auch der Bremer Verein "Selbstbestimmt Leben" hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass die meisten Frauenarztpraxen in Bremen, die sich im Internet als behindertengerecht bezeichneten, tatsächlich nicht den Mindestkriterien der Behindertenverbände (etwa Ebenerdigkeit) entsprachen. Der Verein schlug deshalb vor, die Praxen sollten ihre Ausstattung einfach frei beschreiben (wir berichteten).

Letzteres hält Müller allerdings für schwierig. "Die Angaben, die wir über eine Praxis machen können, müssen für das Internet operationalisierbar sein", sagt Müller, "das heißt, die Angaben müssen so abfragbar sein, dass sie auch durch Suchmaschinen dargestellt werden können." Erst dann könne eine Internetauskunft ihren Nutzen entfalten.

Weichere Kriterien wie "gehörlosengerecht" ließen sich dagegen nur schlecht abbilden. Auch freie Praxisbeschreibungen werden nicht ausreichend erfasst. Die Stiftung arbeitet für ihr Portal mit Arztanfragen, die von den Ärzten selber beantwortet werden. "Es kommt immer wieder vor, dass Patienten sich beschweren, dass die eine oder andere Angabe nicht zutrifft", so Müller, "unsere Mitarbeiter gehen solchen Beschwerden dann nach."

www.arzt-auskunft.de

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