BGH

Notar darf keine unnötigen Kosten verlangen

KARLSRUHE (mwo). Notare dürfen von ihren Mandanten keine unnötigen Gebühren verlangen. Sie müssen die Beurkundung von Verträgen möglichst so abwickeln, dass diese gar nicht erst anfallen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Beschluss betonte.

Veröffentlicht:

Im Streitfall hatte der Notar den Verkauf eines bebauten Grundstücks beurkundet. Der Eigentümerwechsel wurde mit einer Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen.

Allerdings sollte der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten können, wenn der Käufer das Geld nicht pünktlich bezahlt.

Da dann die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht werden muss, ließ der Notar den Käufer auch eine Löschungsbewilligung unterschreiben. Dafür berechnete er eine gesonderte Gebühr.

Laut BGH darf der Notar diese Gebühr nicht verlangen. Zwar sei sie formal fällig geworden. Die entsprechende Abwicklung des Grundstücksverkaufs sei aber mit den für Notare gültigen Regeln nicht vereinbar.

Az.: V ZB 288/11

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Sechs Prozent der Medizinstudienplätze

Umsetzung der Landarztquote in Thüringen dauert noch

Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren

MVZ-Register: Am besten die Holding in den Blick nehmen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Habemus GKV-Finanzloch – und nun, Michael Hubmann?

Lesetipps
Eine Frau, die unter Reisediarrhö leidet, sitzt auf der Toilette.

© Goffkein / stock.adobe.com

Reisemedizin

Reisediarrhö: Expertin rät von Stand-by-Antibiotika ab

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung