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Bundesbeauftragter

Oberster Datenschützer zufrieden mit der DSGVO

Mehr Bürokratie? Ja, vor allem für kleinere Betriebe. Dennoch zieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zum Jahreswechsel insgesamt eine positive Bilanz der Datenschutzgrundverordnung.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat eine positive Bilanz der seit Ende Mai 2018 europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gezogen.

Die DSGVO sei „im Großen und Ganzen ein Erfolg und hat sich bewährt“, sagte Kelber dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe). Er sehe keinen grundlegenden Änderungsbedarf, lediglich bei Details müssten Dinge verändert werden.

Im Frühjahr soll eine Evaluation der DSGVO erfolgen. Dafür gibt es einen Erfahrungsbericht der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.

Zum Beispiel könnte die Verordnung bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen punktuell zu bürokratischen Belastungen führen, denen kein echter datenschutzrechtlicher Nutzen gegenüberstehe.

Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie regelt im Kern die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Firmen, Organisationen oder Vereine. Auch für Arztpraxen haben sich manche Anforderungen an den Datenschutz durch die DSGVO präzisiert. (dpa)

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