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Offertenschwindel: Angebote genau prüfen!
Niedergelassene Ärzte als solche sind keine Verbraucher - jedenfalls nicht vor dem Gesetz. Deshalb haben sie oft große Probleme, gegen den so genannten Offertenschwindel vorzugehen. Versehentlich eingegangene Verträge können sie nicht einfach widerrufen.