Qualitätsindikator
Online-Arztbewertungen bilden Patienten-Zufriedenheit ab
MÜNCHEN. Online-Arztbewertungen bilden die Zufriedenheit von Patienten in der Tendenz gleichermaßen zuverlässig ab wie klassische Offline-Befragungen.
Zu diesem Ergebnis kommt nach Mitteilung des Arztbewertungsportals Jameda eine Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg unter Leitung von Professor Martin Emmert, Inhaber der Juniorprofessur für Versorgungsmanagement.
Für die Studie seien Strukturdaten und Daten zur Versorgungsqualität von 65 haus- und fachärztlichen Praxen der Ärztegenossenschaft Gesundheitsnetz Qualität und Effizienz Nürnberg (QuE) sowie Arztbewertungen auf den Portalen www.jameda.de und www.weisse-liste.de untersucht worden. Die Studie ist noch nicht veröffentlicht. (maw)



![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


