Optiker dürfen nicht mit kostenloser Zweitbrille werben

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Augenoptiker dürfen nicht mit einer kostenlosen Zweitbrille werben. Eine solche Zugabe ist gesetzlich verboten, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Bei Heilmitteln bestehe dann die Gefahr, dass sich Verbraucher nicht nur an ihren gesundheitlichen Belangen orientieren.

 Damit unterlag die Binder Optik GmbH aus dem schwäbischen Böblingen, die zahlreiche Filialen in Bayern und Baden-Württemberg hat. Sie hatte im Herbst 2010 geworben, dass Kunden beim Kauf einer normalen Brille für 239 Euro oder einer Gleitsichtbrille für 499 Euro eine Zweitbrille im Wert von 89 Euro "kostenlos" dazubekommen.

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.Der BGH gab ihr recht. Die Werbung verstoße "gegen das Verbot von Zuwendungen" im Heilmittelwerbegesetz. Die Zweitbrille werde von den Verbrauchern als Geschenk aufgefasst und sei in der Werbung "blickfangmäßig hervorgehoben" worden.

Es bestehe die Gefahr, dass Verbraucher "allein wegen des Geschenks einer Zweitbrille" den Kauf ihrer Sehhilfe "nicht ausschließlich an ihren gesundheitlichen Belangen ausrichten". Die Wettbewerbszentrale begrüßt in einer Pressemitteilung die Entscheidung - insbesondere, weil dieses Urteil für die betroffene Augenoptikbranche einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten biete. (mwo/eb)

Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: I ZR 26/14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Aflibercept 8 mg bei nAMD, DMÖ und jetzt auch RVV

© Science Photo Library / ALAN FROHLICHSTEIN

Zulassungserweiterung für VEGF-Inhibitor bei Makulaödem infolge eines RVV

Aflibercept 8 mg bei nAMD, DMÖ und jetzt auch RVV

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Bayer Vital GmbH, Leverkusen
IVOM-Therapie mit Vabysmo® ab sofort noch effizienter

© Roche

Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration (nAMD)

IVOM-Therapie mit Vabysmo® ab sofort noch effizienter

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Anzeige der Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Prof. Dr. Ralf Dechend (links), Prof. Dr. Armin Wolf (Mitte), Prof. Dr. Nicolas Feltgen (rechts)

© [M] Claus Uhlendorf; Privat; Privat; Vicu9 / Getty Images / iStock; koolsabuy / stock.adobe.com

„ÄrzteTag extra“-Podcast

RVV: Interdisziplinär gegen Sehverlust, Herzinfarkt und Schlaganfall kämpfen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S3-Leitlinie Mammakarzinom

Brustkrebs: So viel Sport ist empfehlenswert

Lesetipps
Älterer Mann sitzt in einem dunklen Raum umgeben von einem Stapel Akten.

© stokkete / stock.adobe.com

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Eine Ärztin zeigt einer Patientin eine Kanüle.

© Angelov / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)

Vierte Säule

Diese Impfungen sind wichtig für die kardiovaskuläre Prävention