Antwort auf Anfrage der Unionsfraktion

PKV-Tarife: Regierung sieht keinen Handlungsbedarf

Die Unionsfraktion im Bundestag macht einen „Reformstau“ im PKV-System aus. Die Regierung teilt diese Ansicht ausdrücklich nicht.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Bundesregierung sieht nach eigenen Angaben keinen Handlungsbedarf mit Blick auf die Vorschriften zur Beitragsgestaltung in der Privaten Krankenversicherung.

Man beobachte regelmäßig die Sicherstellung der (zahn)ärztlichen Versorgung der in den PKV-Sozialtarifen versicherten Personen – gemeint sind die Standard-, Basis- und Notlagentarife, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag. Nach Ansicht der Fragesteller hat sich bei der Privatassekuranz „ein gewisser Reformstau gebildet, der im Interesse der privat Krankenversicherten aufgelöst werden sollte“.

Nur „Einzelfälle“ von Behandlungsverweigerungen

Genau das aber verneint die Regierung. So gebe es beispielsweise keine Hinweise, dass der Sicherstellungsauftrag zur Versorgung von Versicherten im Notlagen- und Basistarif durch KVen und KZVen „systematisch nicht wahrgenommen wird“. Zudem lägen ihr nur „Einzelfälle“ von Behandlungsverweigerungen durch Ärztinnen und Ärzte bei diesem Personenkreis vor. Weiterhin hätten KBV und KZBV „glaubhaft“ versichert, „dass diesen Einzelfällen jeweils abgeholfen werden konnte“.

Geplant sei auch nicht, die PKV-Anbieter zum Angebot eines günstigen Tarifs zu verpflichten. Denn Privatversicherte könnten das gesetzliche Tarifwechselrecht nutzen und einen höheren Selbstbehalt vereinbaren, um ihre Beiträge deutlich zu reduzieren. Die Regierung kündigt an, man werde weiterhin „sehr genau“ die Entwicklung mit Blick auf die Behandlungspflicht beobachten. (fst)

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