Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Petö-Therapie für behindertes Kind: Sozialhilfe muss zahlen

Das Landessozialgericht Essen wertet die bislang bei den Kassen nicht anerkannte Methode als Leistung der sozialen Teilhabe.

Veröffentlicht:
Bei der Petö-Therapie steht der pädagogische Ansatz im Vordergrund. Behinderten Kindern soll dadurch der Schulbesuch erleichtert werden.

Bei der Petö-Therapie steht der pädagogische Ansatz im Vordergrund. Behinderten Kindern soll dadurch der Schulbesuch erleichtert werden.

© Woodapple / stock.adobe.com

Essen. Behinderte Kinder sollen doch Anspruch auf Kostenübernahme der Petö-Therapie von der Sozialhilfe haben. Dies ist als Leistung zur sozialen Teilhabe möglich, „soweit keine rein medizinische Behandlung erfolgt ist“, wie das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied.

Die Klägerin leidet seit ihrer Geburt an einer unvollständigen Lähmung aller Extremitäten, einer Sprachstörung, Intelligenzminderung sowie Epilepsie. Sie besucht eine Förderschule und nahm seit 2015 an Blocktherapien in einem Zentrum für „konduktive Therapie nach Petö“ teil. Die Methode wurde in den 1940er Jahren von dem ungarischen Arzt und Erzieher András Petö entwickelt.

Nicht als GKV-Leistung anerkannt

Durch einen aktiven Lernprozess soll sie die motorischen Fähigkeiten von Kindern mit durch Hirnschäden entstandenen Lähmungen (Zerebralparese) verbessern. Als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist die Petö-Therapie bislang allerdings nicht anerkannt. Daher wird sie auch von der Sozialhilfe nicht im Wege der medizinischen Rehabilitation bezahlt. Im Streitfall hatte der Sozialhilfeträger die Therapie allerdings zunächst bezahlt. Die Übernahme der Kosten von knapp 2000 Euro für einen weiteren Therapieblock im Frühjahr 2018 lehnte er dann aber ab.

In einem vergleichbaren Fall hatte 2018 auch der Sozialhilfesenat des Bundessozialgerichts in Kassel eine Kostenübernahme durch die Sozialhilfe abgelehnt. Damals sahen sich die Kasseler Richter an die Feststellung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts gebunden, dass es sich um eine Leistung der medizinischen und nicht der sozialen Rehabilitation handelt.

Dem trat das LSG Essen nun entgegen. 2005 sei der Gemeinsame Bundesausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich gerade nicht um eine rein medizinische, einer physikalischen Therapie vergleichbare krankengymnastische Leistung handele, sondern der pädagogische Ansatz im Vordergrund stehe.

Ausnahmen denkbar

Daher könnten behinderte Kinder die Therapie grundsätzlich als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beanspruchen, urteilte das LSG. Ausnahmen seien denkbar, wenn im Einzelfall „der ganzheitliche heilpädagogische Ansatz nicht verfolgt, sondern eine rein medizinische Behandlung durchgeführt“ wurde. Dafür spreche im konkreten Fall aber nichts. Auch prognostisch sei davon auszugehen gewesen, dass die Petö-Therapie die Beschulungsfähigkeit der Klägerin verbessern und ihr den Schulbesuch erleichtern würde. Damit liege der Fall deutlich anders als bei früheren Entscheidungen, mit denen das LSG Essen die Kostenübernahme abgelehnt hatte.

So habe in einem Fall das Kind ausschließlich motorische Einschränkungen gehabt, bei einem weiteren seien die geistigen Einschränkungen derart schwer gewesen, dass auch die Petö-Therapie keine Fortschritte habe erwarten lassen. In seinem neuen Urteil hatte das LSG Essen die Revision nicht zugelassen, es ist bereits rechtskräftig. (mwo)

Landessozialgericht Essen, Az.: L 9 SO 271/19

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verwaltungsgericht Kassel

Keine Beihilfeleistungen für Stoßwelle gegen Alzheimer

Das könnte Sie auch interessieren
Vier Einwände von Herzpatienten im Evidenzcheck

© imran kadir photography | Getty Images

Impfskepsis in der Praxis

Vier Einwände von Herzpatienten im Evidenzcheck

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Gut organisiert in die Grippesaison starten

© Abraham Gonzalez Fernandez | Getty Images

Impfmanagement

Gut organisiert in die Grippesaison starten

Anzeige | Viatris Germany GmbH
„Motivational Interviewing“ in der Impfberatung

© SrdjanPav | Getty Images

Impfkommunikation

„Motivational Interviewing“ in der Impfberatung

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Verlauf des Rett-Syndroms

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Rett-Syndrom

Diagnose und Verlauf einer herausfordernden Erkrankung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Acadia Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Abb. 1: Typische Körperumrisse bei Achondroplasie

© BioMarin

Achondroplasie

Gezielte Therapie: erste Lebensjahre sind entscheidend

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BioMarin Deutschland GmbH, Frankfurt am Main

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fünf Säulen der Behandlung

COPD: Das empfiehlt die aktualisierte Leitlinie

Lesetipps
Ein älterer Mann bekommt eine Impfung in den rechten Oberarm.

© InsideCreativeHouse - stock.adobe.com

Respiratorische Viren

So gut wirkt der Impfschutz gegen COVID-19, Influenza und RSV

Euro Geldscheine mit Münzen und Stethosko

© PhotographyByMK / stock.adobe.com

Update

Honorarverhandlungen

Ärzte und Krankenkassen einigen sich auf das Honorar 2027

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!