Direkt zum Inhaltsbereich

Thüringer Landessozialgericht

Physiotherapie-Praxis ist keine Einrichtung der medizinischen Reha

Ein Unfall auf dem Weg zu einer Physiotherapie während einer betrieblichen Wiedereingliederungszeit ist nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst.

Veröffentlicht:

Erfurt. Eine physiotherapeutische Praxis ist keine Einrichtung der medizinischen Reha. Der Weg in die Praxis steht daher nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie das Thüringer Landessozialgericht in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschied. Das gilt danach auch für eine verordnete Physiotherapie während einer betrieblichen Wiedereingliederung.

Wegen einer Rotatorenmanschettenverletzung der rechten Schulter war der Kläger bereits seit 2015 in physiotherapeutischer Behandlung. Seit Mitte März 2017 war er wegen seiner Schulterprobleme krankgeschrieben. Im Sommer 2017 begann er eine betriebliche Wiedereingliederung, die volle Arbeitsaufnahme war danach für Anfang September 2017 geplant.

Bei einer Fahrt mit dem Motorrad zur Physiotherapie nahm ihm Mitte August 2017 ein entgegenkommender Autofahrer beim Linksabbiegen die Vorfahrt. Der Kläger stürzte und erlitt Trümmerbrüche an beiden Handgelenken. Mit seiner Klage machte der Mann geltend, es liege hier ein versicherter Arbeitsunfall vor. Seine Physiotherapie sei eine Maßnahme der medizinischen Reha gewesen. Der Weg dorthin habe daher unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden.

Gericht: Nur reguläre Krankenbehandlung

Wie schon das Sozialgericht Nordhausen folgte auch das LSG dem nicht. Die Physio-Praxis sei kein Träger der medizinischen Rehabilitation. Zwar seien Rehaleistungen auch ambulant möglich. Auch dies setze aber ein komplexes ganzheitliches Behandlungskonzept „unter ärztlicher Verantwortung und Mitwirkung des Reha-Teams“ voraus. „Diese Kriterien erfüllt eine physiotherapeutische Praxis nicht“, so die Richter.

Zur Begründung heißt es in dem Erfurter Urteil, die Physiotherapie sei nicht in eine umfassende „Komplexleistung“ eingebettet gewesen. „Dem Kläger wurde (nur) wiederholt Physiotherapie verordnet. Ein weiteres Konzept ist nicht ersichtlich“. Es habe sich daher um eine reguläre Krankenbehandlung gehandelt, die vom Schutz der Unfallversicherung nicht umfasst sei. Revision ließ das LSG nicht zu. Dagegen ist aber eine Beschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel möglich. (mwo)

Landessozialgericht Erfurt, Az.: L 1 U 365/22

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Private Nachsendung funktionierte nicht

VGH Mannheim: Bei einem Umzug das Versorgungswerk nicht vergessen

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Cochrane-Review

Prostatakrebs: Wie ist denn nun die Evidenz des PSA-Screenings?

FODMAP, Hypnose, Stuhltransfer

Diese Interventionen helfen beim Reizdarmsyndrom

Private Nachsendung funktionierte nicht

VGH Mannheim: Bei einem Umzug das Versorgungswerk nicht vergessen

Lesetipps
Eine Frau hält Tabletten in der Hand

© Dusan / stock.adobe.com

Differenzierung ist entscheidend

INOCA/ANOCA: Welche Therapie ist die richtige?

Kardiologe Oliver A. Schmidt

© privat

Arzt entwickelt MFA-Börse

So finden Praxisinhaber die MFA, die zu ihnen passt