E-Rezept

Pilotprojekte sollen Auskunft geben

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BERLIN. Wie soll das elektronische Rezept vom Arzt über den Patienten in die Apotheke gelangen? Und wie wird die Interoperabilität gewährleistet, um nationale Insellösungen zu vermeiden? Das wollte die Fraktion der Grünen von der Bundesregierung wissen.

So richtig aus der Reserve locken ließ sich das Gesundheitsministerium allerdings nicht. In seiner jetzt vorliegenden Antwort wird lediglich bekräftigt, dass entsprechend den Gesetzgebungsplänen zur Reform der Arzneimittelversorgung (GSAV) die Selbstverwaltung verpflichtet wird, das E-Rezept und seine Abrechenbarkeit rahmenvertraglich zu berücksichtigen.

Damit entstehe Rechtssicherheit für Modellversuche zur digitalen Verordnung, die wiederum „wichtige Impulse“ für die „technischen Festlegungen“ liefern sollen, mit denen die gematik bis Ende Juni 2020 beauftragt wird.

Für die Verwendung international gebräuchlicher semantischer Standards sorge die gesetzliche Pflicht der gematik, zur Entscheidungsfindung auch Experten internationaler Normungsorganisationen anzuhören. Zudem will die Regierung wohl auch selbst auf Interoperabilität drängen: Die gematik, heißt es in der Antwort weiter, unterliege dem Weisungsrecht des Ministeriums. Und dessen gestalterischer Einfluss habe durch seine mit dem TSVG beschlossene Mehrheitsbeteiligung an der gematik noch zugenommen. (cw)

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