Arzneimitteldatenbank

Praxis-EDV bekommt mehr Updates

Bislang arbeiten Ärzte in ihrer Praxis-EDV mit teilweise veralteten Arzneimitteldaten. Das soll sich ab Frühjahr 2018 ändern.

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BERLIN. Statt einmal im Quartal soll die Arzneimitteldatenbank der Praxissoftware von April 2018 an einmal im Monat aktualisiert werden. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) geeinigt.

Vorgesehen ist zudem, Ärzten den Wechsel der Arzneimitteldatenbank zu erleichtern, um die Preissteigerungen für den zusätzlichen Service durch verschärften Wettbewerb in Grenzen zu halten. Für die Vereinbarung mussten die Vertragspartner das Schiedsamt hinzuziehen.

Mit den neuen Vorgaben erfüllen KBV und GKV-SV die Anforderungen des E-Health-Gesetzes, nach denen Ärzte für die Verordnung von Arzneien Programme nutzen sollen, die Informationen zu Arzneimitteln wie Preise oder Inhalte der Arzneimittel-Richtlinie mit dem jeweils aktuellen Stand enthalten (Paragraf 73, Absatz 9).

Oft nur quartalsweise Updates

Tatsächlich aber erhalten Ärzte immer noch in den meisten Fällen lediglich Quartalsupdates auch für die Arzneidaten, die Apotheken dagegen aktualisieren ihre Daten alle 14 Tage. Einige Softwarehäuser bieten ihren Ärzten – in der Regel gegen Aufpreis – ein vierzehntägiges Online-Update der Datenbank an. Wie viele Ärzte diesen zusätzlichen Service nutzen, ist nicht bekannt.

Der Kompromiss eines monatlichen Aktualisierungsrhythmus‘ ist nun als Übergangsregelung vorgesehen. Die 14-tägige Aktualisierungsfrequenz wird voraussichtlich im Juli 2020 eingeführt. Bis dahin will die KBV für die Softwareanbieter eine standardisierte Schnittstelle eingeführt haben, die es Ärzten erleichtert, die Arzneimitteldatenbank beziehungsweise die Verordnungssoftware zu wechseln. Die Schnittstelle soll bis Juni 2018 definiert werden und dann von den Praxis-EDV-Häusern umgesetzt werden.

Ziel sei es, für mehr Wettbewerb und damit für eine verhältnismäßige Preisgestaltung zu sorgen, so die KBV in einer Mitteilung. Zuletzt hätten einzelne Softwareanbieter Unmut hervorgerufen, weil sie für die Implementierung des gesetzlich vorgeschriebenen bundeseinheitlichen Medikationsplans teilweise hohe Zusatzgebühren von den Ärzten verlangt haben. (ger)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Software-Updates: Bei Arznei-Infos auf Augenhöhe

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