Elektronische Patientenakte

Psychologen warnen vor erster ePA-Version

Der Psychologenverband befürchtet, dass psychisch belastete Patienten vom Einrichten von Zugriffsrechten für die ePA überfordert sein könnten.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt in einer Stellungnahme „die Detailliertheit des Gesetzentwurfs“ zum Patientendatenschutzgesetz, „der in zentralen Punkten im Sinne der DSGVO formuliert ist“.

Kritisch sieht der BDP die Version der ePA, die ab 2021 zunächst ohne die Möglichkeit der Verwaltung selektiver Zugriffsrechte auf den Markt kommen soll.

Erlaubten Versicherte bereits in dieser Vorversion den Einblick (zum Beispiel in einer Apotheke oder bei Krankenhausaufenthalten), so könnte auch künftig alles in ihrer Akte eingesehen werden. Dies entspreche nicht der DSGVO.

Denn, bemängelt der BDP, Versicherte erhielten nur einmalig Unterstützung in Arztpraxen bei der „Befüllung“ der Akte. „Lehnen Versicherte die ePA ab, erleiden sie gegebenenfalls Nachteile in der Versorgung“, mahnt der Verband in seiner Stellungnahme.

„Innerpsychische Zustände von Menschen und insbesondere Erkrankungen sind persönliche Geheimnisse und bedürfen besonderer Beachtung. Dabei ist das Vertrauen in die Schutz- und Aufklärungsmechanismen im Gesundheitssystem von hoher Bedeutung“ stelle Dr. Meltem Avci-Werning, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) heraus. (syc)

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