Arbeitsrecht / EUGH

Punktsieg für Arbeitnehmer gegen Asklepios

Der Klinikkonzern Asklepios kommt von Alt- Tarifen nicht so leicht los.

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Asklepios kann sich nach der Übernahme eines früher öffentlichen Krankenhauses nur schwer von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes lösen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Donnerstag im Ergebnis die deutschen Regelungen, wonach dies nur durch neue Arbeitsverträge oder durch Änderungskündigungen möglich ist. Im konkreten Fall geht es um die Kliniken Langen-Seligenstadt im Landkreises Offenbach. Sie standen früher in Trägerschaft des Landkreises, wurden aber 1995 privatisiert. Seit Mitte 2008 gehören das Krankenhaus und weitere abgetrennte Dienstleistungsbereiche zum privaten Klinikkonzern Asklepios. Für die Arbeitnehmer galt der Tarif für Kommunale Einrichtungen bislang fort, zuletzt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Asklepios will dies ändern. Dagegen wehren sich ein Hausmeister und eine Stationshelferin. Ihre Arbeitsverträge sicherten ihnen die Anwendung der jeweils aktuellen Tarife des öffentlichen Diensts zu (sogenannte "dynamische Verweisung"). Gestützt auf ein EuGH-Urteil zu einem Fall in England meinte Asklepios, dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

Das Bundesarbeitsgericht legte den Streit dem EuGH vor. Dabei verwiesen die Erfurter Richter darauf, dass in Deutschland Betriebserwerber einen neuen Arbeitsvertrag anbieten oder auch eine Änderungskündigung aussprechen können. Wie eine normale Kündigung muss allerdings auch eine Änderungskündigung betrieblich oder wirtschaftlich notwendig sein.

Der EuGH betonte nun zunächst, dass EU-Recht zwar nur die Löhne und Arbeitsbedingungen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs schützt. Aus der Privatautonomie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ergebe sich jedoch, dass der Arbeitgeber sich auch darüber hinaus verpflichten kann. Beim Verkauf eines Betriebs gehe daher auch eine dynamische Verweisungsklausel auf den Erwerber über – Punktsieg für die Arbeitnehmer.

Allerdings ziele EU-Recht auf "einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und denen des Erwerbers", heißt es. "Hieraus ergibt sich insbesondere, dass der Erwerber in der Lage sein muss, nach dem Übergang die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen", heißt es in dem Luxemburger Urteil. Konkret bedeute das, dass es dem Erwerber möglich sein muss, "seine Interessen wirksam geltend zu machen und die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit auszuhandeln". Ob dies in Deutschland möglich ist, müsse nun das BAG prüfen. Die Erfurter Richter hatten dies allerdings schon in ihrer Vorlage bejaht. (mwo)

Europäischer Gerichtshof, >Az.: C-680/15 und C-681/15t

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil zur Substitutionsbehandlung

Methadon-Praxis darf nicht beliebig erweitert werden

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Lesetipps
Ein Mann schwimmt in einem Schwimmbecken.

© TeamDF / stock.adobe.com

Umbrella-Review

Welcher Sport bei Depression und Angststörung am besten hilft