GOÄ-Reform

Punktwerte werden noch verhandelt

Die grundsätzliche Einigung zwischen PKV-Verband und BÄK zur GOÄ-Reform steht. Doch an einigen Stellen könnte es noch Probleme geben.

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MÜNCHEN. Mitte September haben sich Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband auf Eckpunkte zur GOÄ-Novellierung geeinigt. Jetzt hat die PKV nach Angaben der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) dem Vorschlag der BÄK zugestimmt.

Eine entsprechende Rahmenvereinbarung stehe kurz vor der Verabschiedung, berichtete der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Max Kaplan in München. "Der Damm ist gebrochen", sagte Kaplan. Die neue GOÄ zeichne sich durch robuste Bewertungssätze aus. Und es gebe weiterhin eine Einzelfallvergütung.

Der GOÄ-Entwurf der BÄK, der insgesamt etwa 4000 Leistungspositionen umfasst, nehme neue Behandlungs- und Operationsmethoden auf und beinhalte technologische Innovationen, die seit der vormaligen Teilnovellierung 1996 hinzugekommen sind, erläuterte der Vizepräsident der Kammer, Dr. Wolfgang Rechl.

Wieder mehr Rechtssicherheit für Ärzte

Dass das neue Konzept für die GOÄ den veränderten Versorgungsbedarf und das veränderte Leistungsspektrum berücksichtigt, sei längst überfällig.

So würden beispielsweise zuwendungsorientierte Leistungen wie das ärztliche Gespräch und Hausbesuche künftig höher bewertet.

Da in den vergangenen Jahren immer öfter mit Analogbewertungen gearbeitet werden musste, bringe die neue GOÄ den Ärzten künftig wieder mehr Rechtssicherheit, erklärte Rechl. Jetzt sei die Politik gefordert, die die neue GOÄ "ohne weitere Verzögerungen" umsetzen sollte.

Da der Punktwert in der jetzigen GOÄ seit 1996 gleich geblieben ist, stelle der Inflationsausgleich von rechnerisch über 30 Prozent allerdings noch ein Problem dar, räumte Rechl ein.

Klar sei aber, dass der GOÄ-Punktwert angehoben werden muss, über die Höhe sei noch zu verhandeln. (sto)

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