Gemeinsamer Bundesausschuss

RSV-Impfung für Ältere wird Kassenleistung

Die RSV-Impfung auf Kasse scheint in trockenen Tüchern: Der Beschluss zur Ergänzung der Schutzimpfungs-Richtlinie ist gefasst. Nun muss nur noch das BMG seinen Segen dazu geben.

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Berlin. Die RSV-Impfung für Ältere wird Kassenleistung. Wie der G-BA mitteilt, wurde am heutigen Dienstag der Beschluss zur Aufnahme dieser Vorsorgeleistung entsprechend STIKO-Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie gefasst.

Anspruch auf die Impfung haben demnach zunächst alle gesetzlich Versicherten ab 75 Jahren sowie Versicherte ab 60 mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion. „Ein solches erhöhtes Risiko besteht bei schweren Grunderkrankungen, beispielsweise der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems sowie bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen“, erläutert der G-BA.

Der Beschluss werde nach Prüfung durch das Gesundheitsministerium voraussichtlich Anfang Oktober in Kraft treten. Weiter heißt es, als Kassenleistung handele es sich bei der RSV-Vorsorge „derzeit um eine einmalige Impfung, da die STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch keine Aussage dazu treffen konnte, ob RSV-Wiederholungsimpfungen notwendig sind“. Auch zur RSV-Impfung für Schwangere gebe es noch keine Kommissionsempfehlung.

Geplant sei aber bereits, dass sich die STIKO „schnellstmöglich“ mit einem Votum zr Evidenz des ersten, kürzlich europaweit zugelassenen RSV-Impfstoffs auf mRNA-Basis (mResiva® von Moderna) meldet. Sollte die STIKO das Präparat empfehlen, werde der G-BA über eine entsprechend Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie beraten.

Vorerst beinhaltet die Richtlinien-Aufnahme der RSV-Impfung daher nur proteinbasierte Vakzinen. Im deutschen Markt sind derzeit zwei solcher Produkte zu finden: Arexvy® von GlaxoSmithKline und Abrysvo® von Pfizer. (cw)

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