Bundesfinanzhof

Renten-GmbH ist erstmal steuerfrei

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Ein ausscheidender Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, beispielsweise auch eines Medizinischen Versorgungszentrums, kann seine Pensionsansprüche in eine eigene neue GmbH überführen. Der an diese "Pensions-GmbH" gezahlte Ablösebetrag ist kein steuerbarer Arbeitslohn, wie jetzt der Bundesfinanzhof entschied.

Der Kläger war Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH, die ihm eine Pensionszusage erteilt hatte. Seine Geschäftsanteile wollte er verkaufen, der Erwerber wollte die Pensionszusage allerdings nicht übernehmen.

Daher gründete der Kläger eine weitere GmbH mit ihm als alleinigem Gesellschafter und Geschäftsführer. Gegen Zahlung eines Ablösebetrags übernahm diese neue GmbH die Verpflichtungen aus der Pensionszusage.

Das Finanzamt und in erster Instanz auch das Finanzgericht Düsseldorf werteten den Ablösebetrag als Zufluss von zu versteuerndem Arbeitslohn. Dies sah der Bundesfinanzhof allerdings anders und entschied letztinstanzlich zugunsten des Klägers.

Denn für den Geschäftsführer als Arbeitnehmer habe sich letztlich nichts geändert, heißt es. Insbesondere sei ihm noch kein Geld zugeflossen. Lediglich der Schuldner für seine Pensionszusage habe gewechselt. Der künftige Anspruch auf eine Pension habe sich damit aber wirtschaftlich noch nicht erfüllt. (mwo)

Bundesfinanzhof

Az.: VI R 18/13

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Bessere Sensitivität als FIT

Neue Tests spüren Darmkrebs recht präzise auf

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt