Bundesfinanzhof

Renten-GmbH ist erstmal steuerfrei

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Ein ausscheidender Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, beispielsweise auch eines Medizinischen Versorgungszentrums, kann seine Pensionsansprüche in eine eigene neue GmbH überführen. Der an diese "Pensions-GmbH" gezahlte Ablösebetrag ist kein steuerbarer Arbeitslohn, wie jetzt der Bundesfinanzhof entschied.

Der Kläger war Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH, die ihm eine Pensionszusage erteilt hatte. Seine Geschäftsanteile wollte er verkaufen, der Erwerber wollte die Pensionszusage allerdings nicht übernehmen.

Daher gründete der Kläger eine weitere GmbH mit ihm als alleinigem Gesellschafter und Geschäftsführer. Gegen Zahlung eines Ablösebetrags übernahm diese neue GmbH die Verpflichtungen aus der Pensionszusage.

Das Finanzamt und in erster Instanz auch das Finanzgericht Düsseldorf werteten den Ablösebetrag als Zufluss von zu versteuerndem Arbeitslohn. Dies sah der Bundesfinanzhof allerdings anders und entschied letztinstanzlich zugunsten des Klägers.

Denn für den Geschäftsführer als Arbeitnehmer habe sich letztlich nichts geändert, heißt es. Insbesondere sei ihm noch kein Geld zugeflossen. Lediglich der Schuldner für seine Pensionszusage habe gewechselt. Der künftige Anspruch auf eine Pension habe sich damit aber wirtschaftlich noch nicht erfüllt. (mwo)

Bundesfinanzhof

Az.: VI R 18/13

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Bei Leberzirrhose liegt das Risiko für eine Dekompensation im ersten Jahr nach Diagnosestellung bei bis zu 30 Prozent; eine der häufigsten Formen der Dekompensation, Aszites, entwickelt sich im Laufe des Lebens bei bis zu 40 Prozent der Personen mit Leberzirrhose.

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Studie mit über 10.000 Personen

Leberzirrhose: Niedrigere Komplikationsrate unter SGLT-2-Inhibitoren