Digitale Verwaltung

Rentenversicherung: Ab Januar Befreiungsanträge nur noch digital

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Berlin. Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht infolge der Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk müssen von Beginn kommenden Jahres an zwingend elektronisch gestellt werden. Darauf weist in einer Mitteilung am Montag die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) hin. Papieranträge würden ab 1. Januar 2023 von der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht mehr akzeptiert, heißt es. Grund für die Umstellung des Antragsverfahrens auf digitale Formulare sei der Wille des Gesetzgebers, „mittelfristig alle Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung vollständig elektronisch abzubilden“.

Der digitale Antrag, heißt es weiter, erfolge künftig auf der Website oder dem Mitgliederportal des berufsständischen Versorgungswerkes. Dort sei der entsprechende Link aufzurufen und die daraufhin sich öffnende Antragsmaske auszufüllen – entweder durch Anklicken vorgegebener Antworten, oder indem beschreibbare Felder ausgefüllt werden.

In den digitalen Formularen werde vorgegeben, welche Felder zwingend und welche freiwillig auszufüllen sind. Den Bescheid der Rentenversicherung Bund erhalten Antragsteller allerdings wie gehabt per Post auf Papier. Ungeklärt sei derzeit aber noch, ob der Arbeitgeber vom Versorgungswerk oder von der Rentenversicherung Bund über deren Entscheidung informiert wird. Bis dazu Klarheit herrscht, sollten Arbeitnehmer laut ABV „zunächst noch unbedingt (selbst) den Arbeitgeber über den Bescheid zum Befreiungsantrag unterrichten“. (cw)

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