Direkt zum Inhaltsbereich

Gewerbesteuer-Urteil

Reproduktionsmedizin: Gesellschaft zur Eizell-Lagerung gilt als gewerblich

Werden von einer Praxis bei einer Kinderwunschbehandlung Samen oder Einzellen kryokonserviert, fällt für den Betrieb der Gesellschaft Gewerbesteuer an. Daran ändert auch die Praxisangliederung nichts.

Veröffentlicht:

Münster. Die Einlagerung tiefgekühlter Samen und Eizellen durch eine eigenständige Gesellschaft ist eine gewerbliche Tätigkeit. Auch wenn diese Gesellschaft einem Kinderwunschzentrum angeschlossen ist und von deren Ärzten geführt wird, unterliegt sie der Gewerbesteuer, wie jetzt das Finanzgericht (FG) Münster entschied.

Es wies damit Gynäkologen ab, die gemeinsam ein Kinderwunschzentrum in Westfalen betreiben. Gemeinsam führten sie auch eine Gesellschaft, die tiefgekühlte Samen und Eizellen einlagert. Im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung konnten die Ärzte dann darauf zurückgreifen.

Für die Lagerung gaben die Ärzte zunächst Gewerbesteuererklärungen ab. Später wollten sie dies aber korrigiert wissen. Die Kryokonservierung stehe in engem Zusammenhang mit den Kinderwunschbehandlungen. Es handele sich daher um ärztliche Leistungen, die den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zuzuordnen seien.

Arztvorbehalt greift hier nicht

Wie das Finanzamt folgte dem nun auch das FG Münster nicht. Zwar unterliege die Kryokonservierung, also das Einfrieren selbst, einem Arztvorbehalt. Die Einlagerung aber könne „auch bei einer weiten Auslegung“ nicht mehr der ärztlichen Tätigkeit zugerechnet werden. „Das für die ärztliche Tätigkeit typischerweise vorhandene Vertrauensverhältnis zwischen Patient/in und Arzt/Ärztin spielt für die Lagerung des Konservierungsgutes keine Rolle.“

Gegen dieses auch bereits schriftlich veröffentlichte Urteil ließ das FG Münster die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zu.

Offen blieben zudem die Folgen, wenn Ärzte die Einlagerung rechtlich nicht abtrennen. In solch einem Fall könnte die Einlagerung die Kinderwunsch-Praxis „infizieren“ und so insgesamt zu einem Gewerbebetrieb machen. Nach eigenen Angaben hatten hier die Ärzte die Gesellschaft gegründet, um genau dies zu vermeiden. (mwo)

Finanzgericht Münster, Az.: 12 K 168/17 G,F

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Beitragsbemessungsgrenzen für 2027

Krankenkassen: Maximalbetrag in der GKV steigt auf über 1.100 Euro

Steuern auf Genussmittel

Zwölf Euro, bitte: Was die Koalition bei der Tabaksteuer plant

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Das könnte Sie auch interessieren
Vaginalmykosen neu denken: Pathogenese, Zyklus und Therapie

© piyato | iStock

Vaginalmykose im Fokus

Vaginalmykosen neu denken: Pathogenese, Zyklus und Therapie

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Intimhygiene: Was die vaginale Schleimhaut wirklich braucht

© iStock / okskukuruza

Vaginale Gesundheit

Intimhygiene: Was die vaginale Schleimhaut wirklich braucht

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Abb. 1: Symptome und Merkmale des hereditären Angioödems

© CSL Behring

Hereditäres Angioödem

Erfolgreiches Krankheitsmanagement in der Schwangerschaft

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: CSL Behring GmbH, Marburg

Multiple Sklerose

Stabiler Krankheitsverlauf als Voraussetzung für eine Schwangerschaft

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersicht

Impfungen gegen Atemwegserreger: Das sind die aktuellen Empfehlungen

Lesetipps
Cannabis-Blatt

© yellowj / stock.adobe.com

Cannabis

Cannabinoide bei Schmerzen: Wann einsetzen, wie dosieren?

Thermostatisches Heizkörperventil, das die Raumtemperatur zur Energieeinsparung regelt.

© MPfoto71 / CHROMORANGE / picture alliance

Start des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Heizungstausch geplant? Diese neuen Regelungen kommen auf Eigentümer zu

Steve Roczen und MFA-Auszubildender

© Zentrum Familienmedizin GbR

Porträt

Steve Roczen: Darum ist der MFA-Beruf für Männer interessant