Direkt zum Inhaltsbereich

Gewerbesteuer-Urteil

Reproduktionsmedizin: Gesellschaft zur Eizell-Lagerung gilt als gewerblich

Werden von einer Praxis bei einer Kinderwunschbehandlung Samen oder Einzellen kryokonserviert, fällt für den Betrieb der Gesellschaft Gewerbesteuer an. Daran ändert auch die Praxisangliederung nichts.

Veröffentlicht:

Münster. Die Einlagerung tiefgekühlter Samen und Eizellen durch eine eigenständige Gesellschaft ist eine gewerbliche Tätigkeit. Auch wenn diese Gesellschaft einem Kinderwunschzentrum angeschlossen ist und von deren Ärzten geführt wird, unterliegt sie der Gewerbesteuer, wie jetzt das Finanzgericht (FG) Münster entschied.

Es wies damit Gynäkologen ab, die gemeinsam ein Kinderwunschzentrum in Westfalen betreiben. Gemeinsam führten sie auch eine Gesellschaft, die tiefgekühlte Samen und Eizellen einlagert. Im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung konnten die Ärzte dann darauf zurückgreifen.

Für die Lagerung gaben die Ärzte zunächst Gewerbesteuererklärungen ab. Später wollten sie dies aber korrigiert wissen. Die Kryokonservierung stehe in engem Zusammenhang mit den Kinderwunschbehandlungen. Es handele sich daher um ärztliche Leistungen, die den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zuzuordnen seien.

Arztvorbehalt greift hier nicht

Wie das Finanzamt folgte dem nun auch das FG Münster nicht. Zwar unterliege die Kryokonservierung, also das Einfrieren selbst, einem Arztvorbehalt. Die Einlagerung aber könne „auch bei einer weiten Auslegung“ nicht mehr der ärztlichen Tätigkeit zugerechnet werden. „Das für die ärztliche Tätigkeit typischerweise vorhandene Vertrauensverhältnis zwischen Patient/in und Arzt/Ärztin spielt für die Lagerung des Konservierungsgutes keine Rolle.“

Gegen dieses auch bereits schriftlich veröffentlichte Urteil ließ das FG Münster die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zu.

Offen blieben zudem die Folgen, wenn Ärzte die Einlagerung rechtlich nicht abtrennen. In solch einem Fall könnte die Einlagerung die Kinderwunsch-Praxis „infizieren“ und so insgesamt zu einem Gewerbebetrieb machen. Nach eigenen Angaben hatten hier die Ärzte die Gesellschaft gegründet, um genau dies zu vermeiden. (mwo)

Finanzgericht Münster, Az.: 12 K 168/17 G,F

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vorschläge aus NRW

Selbstständig und schwanger: Kommt der Mutterschutz für Ärztinnen?

Praxisinventar

So lassen sich Praxen ihre Therapieliege fördern

Das könnte Sie auch interessieren
Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

© Domepitipat | iStock

Lebensqualität zurückgewinnen

Chronisch rezidivierende Vulvovaginalmykosen

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Thailandpilz, Tierkontakt & Nagelpilz

© Iuliia Petrovskaia | iStock

Dermatophyten-Infektionen

Thailandpilz, Tierkontakt & Nagelpilz

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

© robertprzybysz | iStock

Persistierende Onychomykosen

Welche Rolle spielen Biofilme bei Therapieversagen und Rückfällen?

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Symptome und Merkmale des hereditären Angioödems

© CSL Behring

Hereditäres Angioödem

Erfolgreiches Krankheitsmanagement in der Schwangerschaft

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: CSL Behring GmbH, Marburg

Multiple Sklerose

Stabiler Krankheitsverlauf als Voraussetzung für eine Schwangerschaft

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Wenn Vitamin-B12-Mangel an die Nerven geht

© Springer Medizin Verlag

Wenn Vitamin-B12-Mangel an die Nerven geht

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Wörwag Pharma GmbH & Co. KG, Böblingen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Selektivvertrag und elektronische Verschreibung

Hilfsmittel: Erprobung des eRezeptes wird ausgeweitet

Lesetipps
Erreger schwirren durch die Luft.

© Grispb / Stock.adobe.com

Primäre und sekundäre Formen

Immundefekte erkennen: So klappt’s in der Praxis

Ein arzt schaut einem alten Patienten genau ins Gesicht

© Yuri Arcurs / adobe.stock.com

Leitlinie

Wie Sie Schmerzen bei Demenz-Patienten erkennen

Ein verschrumpelter roter Luftballon mit ganz wenig Luft.

© Jörg Lantelme / Stock.adobe.com

Von ungefährlich bis akut lebensbedrohlich

Leitsymptom Dyspnoe: So geht’s rasch zur richtigen Diagnose