Rezept-Software: Unklarheiten beseitigt
Die Arbeit mit der Rezept-Software wird durch neue Regelungen für Ärzte nicht unnötig erschwert. Darauf haben sich nun doch KBV und Praxis-IT-Hersteller verständigt.
Veröffentlicht:BERLIN (gvg). Im Zusammenhang mit der laufenden Rezertifizierung der Rezept-Software haben sich KBV und Praxis-IT-Hersteller noch einmal verständigt. Der Rezeptier-Workflow soll durch die neuen Regelungen nicht empfindlich gestört werden.
Die Diskussion um die Zertifizierung der Verordnungssoftware war durch den Frankfurter Hausarzt Dr. Zlatko Prister angestoßen worden. Prister arbeitet intensiv mit Rezeptvorlagen bei wiederkehrenden Indikationen.
Er hatte befürchtete, dass er als Folge der Neuerungen künftig jedes Mal Pflichtinformationen zu Medikamenten angezeigt bekommt, die er aktiv wegklicken muss.
Pflichtabfrage nur bei neuer Vorlage
Das ist jetzt vom Tisch, wie Prister in einem Telefonat mit der "Ärzte Zeitung" versicherte.
Nach einem Gespräch Pristers mit KBV-Mitarbeitern wurden die Anforderungen seitens der Körperschaft noch einmal dargelegt. Auch die Praxis-IT-Hersteller seien informiert worden, so Prister.
Eine Datenbankabfrage mit Pflicht zur Kenntnisnahme ist demnach nur bei der Neuerstellung einer Rezeptvorlage nötig, nicht aber bei jedem Einsatz dieser Vorlagen. Ähnliches gelte auch für die Wiederholungsrezepte bei chronisch kranken Patienten.
"Das wird vielen Ärzten zugutekommen. Und ich selbst bin überglücklich, weil wir auch künftig keine Schlangen am Quartalsanfang haben werden", so Prister.