Kommentar zum IGeL-Aufklärungsbogen

Ruf nach dem nächsten Bürokratiemonster

Patientenschützer werben für einen standardisierten IGeL-Aufklärungsbogen, der in Praxen Pflicht werden soll. Geht‘s noch?

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Es gibt sie tatsächlich noch, die Kontroverse um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in deutschen Haus- und Facharztpraxen! Es war nur eine Frage der Zeit, wann die alles dominierende Corona-Pandemie ein Schlupfloch zur medialen Bühne bieten würde, um angebliche Missstände in IGeL-Praxen zu thematisieren.

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einer Patienteninformation, die der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) seinen Mitgliedern zur Aufklärung über die Glaukomfrüherkennung als IGeL zur Verfügung stellt, war eher ein Türöffner für weitere Diskussionen denn ein Schlupfloch für igelnde Ärzte.

2017 hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vzNRW) noch vor dem BGH obsiegt und dem BVA oktroyiert, in seiner Patienteninformation die bis dato enthaltene Behauptung, die „Sinnhaftigkeit“ dieser Früherkennung sei „wissenschaftlich belegt“, ersatzlos zu streichen. Jetzt hat die Zentrale eine Schlappe hinnehmen müssen. Denn der BGH stört sich nicht an der in der BVA-Patienteninformation enthaltenen Formulierung, die Glaukom-IGeL sei „ärztlich geboten“. Wohlgemerkt hat der BGH sich formaljuristisch und nicht medizinisch-wissenschaftlich positioniert.

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Ergo herrscht aus Sicht der Patientenschützer offenbar weiter Sodom und Gomorrha im deutschen IGeL-Alltag. Um am Ort des Geschehenes für Law and Order zu sorgen, soll nun deutschlandweit plakatiert werden – mit genormten und standardisierten Aufklärungsplakaten in Praxen, die Patienten IGeL-trittsicher machen sollen. Flankierend dazu soll ein neuer, ebenfalls für alle IGeL standardisierter Aufklärungsbogen her.

So lautet eine Forderung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Wie Dr. Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der UPD, im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ erläutert, könnte der Aufklärungsbogen analog zu denen vor Op gestaltet werden und müsste vom Patienten unterschrieben werden.

Dieser Dienst am potenziellen IGeL-Patienten könnte teuer werden – schließlich müssten dann alle nicht bereits vom IGeL-Monitor hinsichtlich ihres Nutzen-Risiko-Verhältnisses bewerteten Selbstzahlerleistung dann auch noch auf den wissenschaftlichen Prüfstand. Schenkel wollte sich nicht festlegen, wer die Zeche dafür zu bezahlen hätte – die IGeL-Praxen oder die Solidargemeinschaft? Angesichts der sich zuspitzenden Finanzlage der Kassen werden diese sich nicht darum reißen, ein solches Ansinnen zu finanzieren.

Vielleicht sollte an dieser Stelle Corona wieder die Themenführerschaft übernehmen – zumindest, bis alle IGeL-Gedanken vernünftig zu Ende gedacht wurden.

Schreiben Sie dem Autor: matthias.wallenfels@springer.com

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