Rundfunkgebühr für Kanzlei-PC nicht rechtens

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KOBLENZ (dpa). Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Entscheidung ist auch für niedergelassene Ärzte relevant, die einen Computer mit Internetanschluss in ihrer Praxis haben.

Zwar könne der Kläger mit dem Computer Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen, doch rechtfertige dies nicht automatisch die Gebührenerhebung. Wenn der Computer in Geschäftsräumen oder einer Kanzlei stehe, werde er typischerweise nicht genutzt, um Radio zu hören.

Das Verwaltungsgericht gab damit einem Rechtsanwalt Recht, der in seiner Kanzlei einen Internet-Computer zu Schreib- und Recherchearbeiten beruflich nutzt. Die GEZ hatte eine Rundfunkgebühr in Höhe von monatlich 5,52 Euro verlangt. Das Gericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, Az.: 1 K 496/08.KO

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