Direkt zum Inhaltsbereich

Muster 10c und OEGD

SARS-CoV-2-Testung: Immer noch Ärger mit den Laboraufträgen

Die Verordnung zu PCR-Tests auf SARS-CoV-2 wurde wiederholt geändert. Das erschwert Vertragsärzten den Umgang mit den Tests. Probleme gibt es auch mit den Formularen für den Laborauftrag.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Formulare, Formulare – welches darf‘s denn sein? Das hängt vom Anlass zur Testung auf SARS-CoV-2 ab. Die Sache gestaltet sich für Vertragsärzte nicht trivial.

Formulare, Formulare – welches darf‘s denn sein? Das hängt vom Anlass zur Testung auf SARS-CoV-2 ab. Die Sache gestaltet sich für Vertragsärzte nicht trivial.

© MACLEG / stock.adobe.com

Neu-Isenburg. Die neuen Formulare Muster 10c und Muster OEGD, mit denen PCR-Tests auf SARS-CoV-2 in Laboren beauftragt werden sollen, sind offenbar immer noch nicht flächendeckend verfügbar. Dadurch kommt weiterhin Sand ins Getriebe der Corona-Warn-App, die helfen soll, Infektionsketten rückzuverfolgen.

Jetzt hat Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow mit Blick auf die Daten von Corona-Infizierten Mängel bei der Warn-App der Bundesregierung beklagt. Konkret sprach der Linke-Politiker im Interview der „Rheinischen Post“ (Mittwoch-Ausgabe) von „Organisationsversagen, was zu einem Datenschutzverstoß führt und damit zu einem weiteren Vertrauensverlust“.

Anruf bei der RKI-Hotline ist nicht anonym

Ramelow, der sich selbst als überzeugten Anhänger der Warn-App bezeichnete, spielt auf die fehlenden Formulare an, mit deren Hilfe die Testergebnisse anonym an die App übertragen werden können. Stattdessen müssten positiv Getestete teils die Hotline des Robert Koch-Instituts anrufen und ihren Namen und die Telefonnummer durchgeben, damit das Ergebnis in der App berücksichtigt werden könne. Das RKI wies Ramelows Kritik am Mittwoch zurück. Die Telefonnummern der Nutzer würden streng getrennt von den mit der App erhobenen Daten verarbeitet. Der Mitarbeiter der Verifizierungshotline notiere sich die Telefonnummern der Anrufer nur, um sie später zurückzurufen und ihnen die Tan mitzuteilen. Spätestens eine Stunde nach dem Rückruf würden die Nummern datenschutzkonform gelöscht.

Lesen sie auch

Zur Erinnerung: Die im Frühsommer eingeführten Muster 10c und OEGD enthalten einen QR-Code, der sowohl auf dem eigentlichen Formular als auch auf einem Abrisszettel, den der Getestete erhält, abgedruckt ist. Über den QR-Code können die Patienten einen möglichen positiven Test an die Warn-App melden. Sie erhalten auf diesem Weg auch schneller ihr Testergebnis. Es seien jedoch bislang nicht genügend Dokumente gedruckt worden, beklagt Ramelow.

Das bestätigt sich auch aus eigener Erfahrung des Autors: In einem Testcenter für Patienten mit Verdacht auf SARS-CoV-2 in Hessen war Ende vergangener Woche noch nichts von den neuen Formularen bekannt.

KBV: Die Formulare sind ausgeliefert

An der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) liegt es nicht, wenn teilweise die neuen Formulare noch fehlen. „Wir haben fristgerecht das Muster 10c mit dem GKV-Spitzenverband konsentiert und in den Druck gegeben“, heißt es auf Anfrage bei der Körperschaft. Die Auslieferung an die KVen sei erfolgt.

Von dort aus würden die Praxen ausgestattet, dabei stünden Haus- und Kinderarztpraxen an erster Stelle. Wie der Auslieferungsstand in den KVen ist, weiß die KBV allerdings nicht. Und auch zum Stand beim Muster OEGD kann die KBV keine Auskunft geben, da dieses Formular vom Öffentlichen Gesundheitsdienst produziert werde.

Insgesamt sind in der vergangenen Woche knapp 530.000 PCR-Tests auf SARS-CoV-2 beauftragt worden. Von den beiden Formularen werden also insgesamt eine gute halbe Million pro Woche gebraucht, Tendenz steigend. Einfach kopieren lassen sich die Formulare nicht, da die QR-Codes singulär bleiben müssen, um die Tests in der App eindeutig einer – anonym bleibenden – Person zuordnen zu können.

QR-Code aus der Praxissoftware

Allerdings haben die Praxis-EDV-Hersteller Anfang Juli eine Anleitung bekommen, wie die Arztsysteme einen eineindeutigen QR-Code im Blankoformulardruck selbstständig auf Basis des Zeitstempels erstellen können. Ärzte, die mit Blankoformulardruck arbeiten, brauchen also keine gedruckten Formulare für ihre Praxen. Inwieweit die Vorgaben der KBV in der Praxissoftware bereits umgesetzt sind, ist nur schwer nachvollziehbar.

Lesen Sie auch

Lesen sie auch

Bei jeder Änderung des Formulars müssen zudem die Programmierer erneut tätig werden. So hatte KBV erst vor einigen Tagen die Praxis-EDV-Hersteller darüber informiert, wie die Testung von Reiserückkehrern zu handhaben ist.

Muster 10c statt OEGD für den Übergang

Demnach soll im Muster OEGD im Feld „Risikogebiet“ auf dem Formular „Auslandsaufenthalt“ redaktionell ergänzt werden. Sofern das Formular OEGD noch nicht bereitstehe, könnten Ärzte das Formular 10c verwenden. Unter der Zeile „Testung nach Meldung ‚erhöhtes Risiko‘ durch Corona-Warn-App“ soll demnach das Wort „Rückkehrer“ eingetragen werden. (mit dpa) Lesen Sie dazu auch

Lesen sie auch
Lesen sie auch
Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bewertungsausschuss

Der Humangenetik stehen deutliche Kürzungen bevor

Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung

Delegation im Labor: So minimieren Praxen die Abrechnungsrisiken

Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Dr. Carl Scherer 06.08.202009:43 Uhr

Immerhin haben wir Hausärzte schon ein paar Muster 10c bekommen gestern.
Da bliebe noch die klitzekleine,für die Politiker völlig unwichtige Frage der Abrechnung der Abstrichleistung
beim Hausarzt . Auf welchen Schein ? KV-Schein ? Extra-KV-Schein jedesmal ? Bei allen Abstrich-Kunden gleich?
Angeblich soll das ja noch diese Woche geklärt werden in Berlin ?
Weder Abrechnungsziffern noch Modi sind bekannt in den Softwaren.

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Deutsche Gesellschaft für Nephrologie

Post-COVID-Syndrom: Blutwäsche in Studie ohne Nutzen für Betroffene?

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Frau mit Restless-Legs-Syndrom liegt im Bett und wackelt mit den Beinen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose

Mehrere Menschen im Gespräch

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen