Kinderschutz

Sachsen-Anhalt will bei Kindesmisshandlung Schweigepflicht lockern

Sachsen-Anhalt prüft eine Gesetzesinitiative: Ärzte sollen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung Kollegen zu einem konkreten Fall konsultieren dürfen.

Veröffentlicht:

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt soll der Schutz von Kindern verbessert werden. Das hat der Landtag am Freitag einstimmig in Magdeburg beschlossen. Dazu soll die Landesregierung eine Gesetzesänderung und die Möglichkeit eines interkollegialen Ärzteaustausches prüfen.

Hintergrund der Initiative ist die ärztliche Schweigepflicht. Wenn Minderjährige bei Ärzten ambulant oder stationär zur Behandlung vorgestellt werden und der jeweilige Arzt den Verdacht auf Kindesmisshandlung hegt, ist es Medizinern grundsätzlich nicht erlaubt, sich ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten darüber mit anderen Ärzten auszutauschen.

Patientendaten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen offenbart werden. Bei Verdacht auf Kindesmisshandlungen müssten sich Ärzte besprechen können, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen, sagte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull. Dafür wolle man Rechtssicherheit schaffen. (dpa)

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