Direkt zum Inhaltsbereich

Schadenersatz für zehn Stunden weniger Urlaub?

KARLSRUHE (mwo). Die Vorverlegung eines Urlaubs-Rückflugs um zehn Stunden ist ein Reisemangel.

Veröffentlicht:

Der Reiseveranstalter kann daher zum Schadenersatz verpflichtet sein, urteilte der Bundesgerichtshof.

Reisende müssen sich aber beschweren und dem Veranstalter Gelegenheit geben, doch noch einen anderen Flug anzubieten. Ansprüche können sie auch für Mitreisende geltend machen.

Az.: X ZR 76/11

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Warnzeichen früh erkennen

Immundefekte: Das ist die Basisdiagnostik für die Praxis

Porträt

Wie ein Hausarzt mit seinem„Medmobil“ Obdachlose versorgt

Lesetipps
Eine Person hält zwischen Daumen und Zeigefinger eine Metformin-Tablette.

© pimpampix / stock.adobe.com

Spiegelmessung

Unter Metformin regelmäßig Vitamin B12 kontrollieren

Echzeitdarstellung der Blutzuckermessung auf einem Smartphone

© Remigiusz Góra / stock.adobe.com

Kasuistik

Seltene Ursache rezidivierender Hypoglykämien