Individualbudget

Schlappe für KV Hamburg

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Auch Hamburg muss Regelleistungsvolumina neu berechnen. 6000 Bescheide sind davon betroffen.

KASSEL. Im Streit um die früheren Regelleistungsvolumina (RLV) hat nun auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hamburg eine Niederlage vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel einstecken müssen.

Wie der BSG-Vertragsarztsenat in seiner jüngsten Sitzung entschied, hat auch Hamburg faktisch an Individualbudgets festgehalten und daher die gesetzlichen Vorgaben nicht umgesetzt. Jetzt muss die KV rund 6000 Honorarbescheide neu berechnen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben mussten die RLV arztgruppenbezogen berechnet werden. Gestützt auf eine Öffnungsklausel haben mehrere KVen aber die vorausgehenden Individual-Berechnungen faktisch beibehalten und so die Neuregelung unterlaufen.

KV wollte um Neuberechnung herumkommen

Im März 2010 hatte das BSG bereits die Honorarverteilung in Baden-Württemberg, im Dezember 2011 die der KV Nordrhein und im Mai 2012 die in Sachsen verworfen. Ein einheitlicher Punktwert und arztgruppenbezogene Mengenbegrenzungen waren danach das Minimum dessen, was die KVen umsetzen mussten.

Die KV Hamburg hatte bis zuletzt gehofft, sie komme um eine Neuberechnung herum. Denn sie hatte für eine Vielzahl kleiner und junger Praxen Regelungen geschaffen, die diesen Vorgaben entsprechen. Nach Angaben der KV galt dies für die Mehrzahl der Praxen.

Maßgeblich für die rechtliche Bewertung ist aber der "strukturelle Regelfall", so nun das BSG. Und der habe ein "praxisbezogenes Regelleistungsvolumen" vorgesehen, das sich nach dem individuellen Leistungsvolumen im Jahr 2004 berechnete.

Dies habe in Hamburg den Vorgaben nicht entsprochen. Danach waren die RLV "mit arztgruppenspezifischen Grenzwerten und festen Punktwerten sowie Vergütungsabstaffelungen für die über die Mengenbegrenzungen hinaus gehenden Leistungen" zu berechnen, so das BSG.

6000 Honorarbescheide betroffen

Betroffen von dem Kasseler Urteil sind rund 6000 angefochtene und daher noch offene Honorarbescheide aus elf Quartalen 2005 bis 2007, also mindestens 550, voraussichtlich aber deutlich mehr Praxen.

Probleme bei der Neuberechnung für fachgruppenübergreifende Gemeinschaftspraxen seien lösbar, so das BSG. (mwo)

Az.: B 6 KA 13/12 R

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