Direkt zum Inhaltsbereich

Schwangeren ohne Job steht Arbeitslosengeld zu

KASSEL (bü). Ein Arzt darf einer schwangeren Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn er sie und/oder ihr Kind vor gesundheitlich schädlichen Einwirkungen schützen will, urteilte das Bundessozialgericht.

Veröffentlicht:

Ist die werdende Mutter arbeitslos, so hat sie trotz des ärztlichen Verbots Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn es sich auf die bisher von ihr zu leistende Arbeit bezieht.

Sollte sie überhaupt keine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt übernehmen dürfen, so besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, aber auf Krankengeld ihrer Kasse.

Az.: B 11 AL 7/11 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Private Nachsendung funktionierte nicht

VGH Mannheim: Bei einem Umzug das Versorgungswerk nicht vergessen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Cochrane-Review

Prostatakrebs: Wie ist denn nun die Evidenz des PSA-Screenings?

FODMAP, Hypnose, Stuhltransfer

Diese Interventionen helfen beim Reizdarmsyndrom

Private Nachsendung funktionierte nicht

VGH Mannheim: Bei einem Umzug das Versorgungswerk nicht vergessen

Lesetipps
Eine Frau hält Tabletten in der Hand

© Dusan / stock.adobe.com

Differenzierung ist entscheidend

INOCA/ANOCA: Welche Therapie ist die richtige?

Kardiologe Oliver A. Schmidt

© privat

Arzt entwickelt MFA-Börse

So finden Praxisinhaber die MFA, die zu ihnen passt