BSI

Sicherheitsstandards für Krankenhäuser anerkannt

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Bonn. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat jetzt die Eignung eines von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) eingereichten branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) bestätigt. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, sind „etwas weniger als zehn Prozent“ der bundesdeutschen Krankenhäuser beim BSI als „Kritische Infrastrukturen“ (KRITIS) registriert. Diese Einrichtungen müssen sich an dem Sicherheitsstandard orientieren. Doch auch kleineren Häusern, heißt es, die nicht als KRITIS-Betreiber gelten, könne der B3S zum Maßstab „für die „Umsetzung angemessener IT- Sicherheitsmaßnahmen“ dienen.

Kliniken und andere medizinische Einrichtungen seien „zuletzt wiederholt Betroffene gravierender IT-Sicherheitsvorfälle“ gewesen. Neben der Bedrohung durch Erpressungstrojaner („Ransomware“) seien etwa auch Patientendaten gehackt worden. Der B3S der DKG ermögliche es, die Cyber-Sicherheit im Gesundheitswesen weiter zu verbessern.

Der „Branchenspezifische Sicherheitsstandard für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus“ – so der volle Titel im B3S-Katalog des BSI – kann online eingesehen werden (bit.ly/2PcQZ85). Das 88-seitige Papier beinhaltet organisatorische und technische Umsetzungshinweise, wie beispielsweise Management-Anforderungen zur Implementierung eines Informationsrisiko-Managements oder auch Vorgaben zum Umgang mit Lieferanten und Dienstleistern. (cw)

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