Sind nur Anwälte Gewinner neuer Bedarfsplanung?

BERLIN (juk). Die neue Bedarfsplanung - ein zahnloser Tiger. So sieht es zumindest Arztrechtler Gernot Steinhilper: "Die jungen Ärzte werden weiter ins Ausland gehen."

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Ab 2012 soll eine kleinräumigere Bedarfsplanung dafür sorgen, Überversorgung abzubauen und Unterversorgung zu verringern. An den Erfolg des neuen GKV-Versorgungsstrukturgesetzes glaubt Steinhilper jedoch nicht.

"Die Regelungen reichen nicht aus, um Unterversorgung zu beseitigen", sagte er auf dem 12. Medizinrechtstag in Berlin. Die einzigen "absoluten Gewinner" des Gesetzes seien die Rechtsanwälte.

"Bürokratieaufwand sondergleichen"

Steinhilper wies auf Ungereimtheiten hin, die in dem Gesetzentwurf enthalten seien - unter anderem das Vorkaufsrecht, das die KVen bei der Nachbesetzung von Praxen in überversorgten Gebieten bekommen sollen.

Offen sei, ob die KVen dann die Praxisnachfolge anträten. Dies hätte zur Folge, dass sie Miet- und Personalkosten weiter zahlen müssten und bei Gemeinschaftspraxen einen Gesellschaftsanteil erwürben. "Besser wäre es, man sagt: Wir legen die Praxis still und dafür gibt es eine Entschädigung", so Steinhilper.

Organisatorische Änderungen, die mit der neuen Bedarfsplanung eingeführt werden sollen, sorgten zudem für einen "Bürokratieaufwand sondergleichen". "Das wird eine schnelle Bedarfsplanung wohl nicht möglich machen", sagte Steinhilper.

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