Orthopädie ist nicht Chirurgie

So verhindern Ärzte den Wettbewerb im Ärztehaus

Um Wettbewerb im Ärztehaus zu verhindern, müssen Mieter klare Absprachen mit dem Vermieter treffen – und auf die Formulierungen achten.

Veröffentlicht:

BERLIN. Kann ein Arzt, der Räume für eine chirurgische Praxis angemietet hat, vom Vermieter verlangen, dass dieser im gleichen Haus keinen Orthopäden praktizieren lässt? Diese Frage stellte sich unlängst dem Kammergericht Berlin.

Im konkreten Fall entschieden die Richter, dass der Vermieter trotz der vereinbarten Konkurrenzschutzklausel nicht verpflichtet war, den Einzug des Orthopäden zu verhindern (Az.: 12 U 101/12).

Zur Begründung führte das Gericht zum einen an, dass die durch die Klausel geschützten Leistungen des Chirurgen nicht näher bestimmt worden seien. Deshalb sei auf den "objektiven Empfängerhorizont" abzustellen, also darauf, wie Otto-Normal-Verbraucher die Bestimmungen im Mietvertrag versteht.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die "chirurgische" mit der "orthopädischen" Praxis nicht gleichgestellt werden könne.

Nicht die gleiche Fachrichtung

Zum zweiten argumentierten die Richter, dass die Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag den Schutz vor Ärzten der gleichen Fachrichtung bezwecke. Nach der Weiterbildungsordnung, die bei Abschluss des Mietvertrages im Jahr 1994 galt, seien Orthopädie und Chirurgie aber ausdrücklich nicht als gleiche Fachrichtung zu bezeichnen gewesen.

Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Weiterbildungsordnung müsse bei der Auslegung der mietvertraglichen Regelung berücksichtigt werden.

Die Richter betonten, dass der klagende Arzt mit dem Vermieter konkretere Absprachen hätte treffen müssen, wenn er seine sämtlichen ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten hätte schützen wollen. (juk)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Influencer-Marketing für Nahrungsergänzungsmittel

foodwatch beklagt „wilden Westen der Gesundheitswerbung“

EU-Pharma Agenda – Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Impulse für die Arzneimittelversorgung aus Patientenperspektive

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung