Fernbehandlung

Sorgfaltspflicht bindet Ärzte

Eine Neuregelung der Fernbehandlung in der Musterberufsordnung steht beim Ärztetag auf der Tagesordnung. Entscheidend werden aber die Beschlüsse der Landesärztekammern sein.

Veröffentlicht:
Ein Arzt-Patienten-Gespräch via Internet.

Ein Arzt-Patienten-Gespräch via Internet.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

NEU-ISENBURG. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat tatsächlich über die Neufassung des Fernbehandlungsverbots in der Musterberufsordnung (MBO) beraten.

Es sind dabei auch Formulierungen diskutiert worden, dass eine ausschließliche Fernbehandlung über elektronische Kommunikationsmedien erlaubt sei, "wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist".

Aber der Beschlusstext für den Deutschen Ärztetag im Mai stehe noch nicht fest, betont der Telematikbeauftragte der Bundesärztekammer Dr. Franz Bartmann im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

"Es wird noch Abweichungen im Beschlusstext geben", glaubt Bartmann, sicher sei nur, dass die Diskussion über das Fernbehandlungsverbot auf dem Ärztetag als Tagesordnungspunkt festgelegt sei.

Kein einheitliches Meinungsbild bei Landesärztekammern

Das Meinungsbild in den Landesärztekammern zu diesem Punkt sei dabei durchaus nicht einheitlich, betont Bartmann, der auch Präsident der LÄK Schleswig-Holstein ist. Selbst wenn der Ärztetag die Änderung beschließe, sei es daher keineswegs sicher, dass das alle Kammern umsetzen werden.

Es gebe aber auch Kammern, die großen Handlungsbedarf beim Fernbehandlungsverbot sehen und zeitnah nach einem etwaigen Beschluss des Ärztetages die eigenen Berufsordnungen ändern werden. "Allein schon wegen der Patientensteuerung im Notfall muss hier etwas geändert werden", betont der Telemedizin-Beauftragte der BÄK.

Bartmann selbst ist es wichtig, dass in der bisherigen Vorlage "nicht mehr von Modellprojekten die Rede ist, wie in Baden-Württemberg". Alles andere sei viel zu viel Aufwand für die Kammern.

Er sieht auch die Bedeutung des Paragrafen 7, Absatz 4 der MBO "überschätzt". Die Patienten seien durch die Sorgfaltspflicht der Ärzte (Paragraf 2 MBO) vor einem Missbrauch der Fernbehandlung ohnehin geschützt. (ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein älterer Herr, der einen medizinischen Fragebogen ausfüllt.

© buritora / stock.adobe.com

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Eine junge Frau fasst sich an ihren schmerzenden Ellenbogen.

© Rabizo Anatolii / stock.adobe.com

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Eine Ärztin hält einen Reagenzstreifen zur Analyse einer Urinprobe in der Hand.

© H_Ko / stock.adobe.com

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?