Sparkasse kann Web-Abzockern Konto verweigern

FRANKFURT/MAIN (dpa). Sparkassen können nicht verpflichtet werden, für zwielichtige Firmen Konten einzurichten und zu führen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt im Fall eines Inkasso-Büros aus dem Kreis Offenbach entschieden, das für mutmaßliche Internet-Abzocker tätig ist, die ihre Kunden mit versteckten Preishinweisen in sogenannte Abo-Fallen locken.

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Die Frankfurter Sparkasse unterliege zwar der öffentlich- rechtlichen Pflicht zur Gleichbehandlung und könne daher Konto-Eröffnungsanträge nur aus wichtigen Gründen ablehnen, führten die Richter in der Entscheidung aus.

Dies sei aber im vorliegenden Fall gegeben, weil das Inkasso-Büro über das Gebaren seiner Auftraggeber informiert gewesen sei und so selbst an gezielten Verbrauchertäuschungen mitwirke. Das rechtfertige die Ablehnung einer Kontoeröffnung.

Damit verschärft die Justiz weiter den Druck auf die Fallensteller. Dieser Tage hatte auch das Oberlandesgericht Frankfurt beschlossen, dass das Betreiben der Internet-Seiten mit versteckten Abo-Fallen als gewerbsmäßiger Betrug zu bewerten ist. Versteckte Kostenhinweise im Kleingedruckten reichten nicht aus, um die Betreiber vor Anklagen zu schützen. Ihnen drohen Haftstrafen von mindestens sechs Monaten.

Az.: 1 K 1711/10 

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