COVID-19
Startschwierigkeiten bremsen Euphorie um Corona-Warn-App
Trotz viel Euphorie läuft der Start der Corona-Warn-App nicht ganz reibungslos. Unsicherheiten gibt es unter anderem in den Laboren und zur richtigen Kodierung.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung zeigt sich zufrieden mit dem Anlauf der Corona-Warn-App in Deutschland. Auf die hohen Downloadzahlen können wir „gemeinsam stolz sein“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Sonntag als die Zehn-Millionen-Marke geknackt wurde. Bis Dienstag wurde die App nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bereits über zwölf Millionen Mal heruntergeladen. Trotz der Euphorie – die App weist auch Schwachstellen auf.
So waren nach Angaben des RKI zum Start der App nur wenige Labore digital angebunden. Das RKI spricht von „rund 15 Prozent der verfügbaren Testkapazitäten“. Diese Anbindung ist notwendig, damit die Labore Testergebnisse datenschutzkonform und rechtssicher an die App-Nutzer übermitteln könnten. Geplant sei, den Anteil der Labore zügig und sukzessive zu erhöhen, sodass die Anbindung perspektivisch möglichst flächendeckend ist. Derzeit müssten Testergebnisse meist noch über die Hotline der Telekom verifiziert und eingestellt werden. Datenschützer hatten diese Methode als unsicher kritisiert.
Für Unsicherheit bei vielen Ärzten sorgt unter anderem die Frage der richtigen Kodierung nach einer App-Warnung. Unklar bleibt vor allem die Verwendung des ICD-Codes U99.0 – Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2. Der Sekundärcode soll verwendet werden für Fälle, bei denen kein Infektionsverdacht besteht. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lässt verlauten, dass bei Patienten ohne COVID-19-Symptomatik, aber mit App-Warnung die Z20.8 – Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten – anzugeben sei.
KBV: U99.0 auch nach Warnung
Etwas anders lautende Informationen kommen von Kassenärztliche Bundesvereinigung. Nach Angaben eines Sprechers sollen Ärzte zur Dokumentation eines Abstriches bei symptomlosen Patienten nach einer App-Warnung den ICD-Code U99.0! G zusammen mit der Z11 G – Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten – angeben. Bei negativem Testergebnis bleibe die Kodierung erhalten. Die Crux: Durch den Warnhinweis der App liegt, das bestätigt das RKI, bereits ein Verdachtsfall vor, was eigentlich gegen die U99.0 spricht. Der Widerspruch ließ sich bis Dienstag trotz Nachfragen der „Ärzte Zeitung“ zunächst nicht auflösen.
Eindeutiger wird die Kodierung in anderen Konstellationen: Bei positivem Testergebnis wird laut KBV die U07.1 G – COVID-19, Virus nachgewiesen – zusammen mit Z22.8 G – Keimträger sonstiger Infektionskrankheiten angegeben. Zusätzlich kann die Z20.8 G – Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten – angeben werden, um abzubilden, dass es sich bei dem Patienten um eine Kontaktperson handelt. Bei symptomatischen Personen mit positivem Testergebnis werden den Angaben zufolge die U07.1 G, und Z20.8 G sowie die ICD-Codes der vorliegenden Symptome angegeben; bei negativem Testergebnis die U07.2 G gemeinsam mit den Codes der vorliegenden Symptome.