Recht
Kasse musste stationäre Kryokonservierung übernehmen
Dient eine stationäre Kryokonservierung bei einer krebskranken Patientin zur Erhaltung der Empfängnisfähigkeit, stellt dies eine von der Krankenkasse zu übernehmende Krankenbehandlung dar.
Dient eine stationäre Kryokonservierung bei einer krebskranken Patientin zur Erhaltung der Empfängnisfähigkeit, stellt dies eine von der Krankenkasse zu übernehmende Krankenbehandlung dar.
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