Steuererleichterungen

Steuer-Entlastung für freiwillige Helfer in Corona-Impfzentren

Helfer, die direkt in einem Corona-Impfzentrum arbeiten, können den Übungsleiter-Freibetrag geltend machen. Wer nebenberuflich in der Verwaltung tätig ist, bekommt die Ehrenamtspauschale.

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Berlin. Freiwillige Helfer in Impfzentren werden als Dank für ihr Engagement steuerlich entlastet. Sie könnten die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen nutzen, sagte Finanzstaatssekretär Rolf Bösinger am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Bund und Länder hätten für 2020 und 2021 eine entsprechende steuerliche Sonderregelung beschlossen. Für Helfer, die direkt im Impfzentrum arbeiten, ist demnach der Freibetrag für Übungsleiter in Höhe von 3000 Euro pro Jahr anwendbar. Alle, die nebenberuflich in der Verwaltung des Impfbereichs, in der Leitung eines Impfzentrums oder in der Infrastruktur tätig sind, gilt die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr.

Diese Pauschalen sind persönliche steuerliche Freibeträge. Auf Honorar für die freiwillige Tätigkeit bis zu dieser Höhe müssen dann keine Steuern gezahlt werden. (dpa)

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