Niedersachsen

Strafbefehl für frisierte Arztzeugnisse

Um eine Praxis übernehmen zu können, fälschte ein Arzt seine Zeugnisse. Kurios: Die echten Papiere hätte er vermutlich wenige Monate später erhalten. Nun soll er 4900 Euro Strafe zahlen.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Weil ein 55-jähriger Chirurg und Notarzt nicht vor Gericht erschien, erließ der Richter des Amtsgerichts Hannover gegen ihn Strafbefehl. Kurios an dem Fall: Der Arzt hatte seinen Facharzt für Allgemeinmedizin wohl fast schon in der Tasche und wollte eine Praxis übernehmen.

Offenbar um den Praxisinhaber, mit dem er bereits einen Praxisübernahmevertrag geschlossen hatte, von seiner Qualifikation rasch zu überzeugen, fälschte er nicht nur ein Schreiben der Ärztekammer Niedersachsen über die bestandene Facharztprüfung.

Auch änderte er in einem Zeugnis eines Krankenhauses die Benotung seiner Arbeitsleistung zu seinen Gunsten ab. In einem Weiterbildungszeugnis erhöhte er die Richtzahlen der durchgeführten Behandlungen. Im Logbuch Allgemeinmedizin führte er nicht erlangte Kenntnisse auf.

Wegen dieser und anderer Urkundenfälschungen sollte am 1. November vor dem Amtsgericht Hannover verhandelt werden. Da der Arzt nicht erschien, erging gegen ihn Strafbefehl.

Er wurde zu einer Strafzahlung von 4900 Euro verurteilt. Nun hat der Arzt 14 Tage Zeit, dem Strafbefehl zu widersprechen, erklärt Koray Freudenberg, Pressesprecher des Amtsgerichts Hannover gegenüber der „Ärzte Zeitung“.

Weil er offenbar nicht regulär auf die Erlangung seines Titels warten konnte, muss der Arzt nun auch noch um seine Approbation fürchten. (ato)

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