Drogen & Rausch

Straßenverkehr: Neuer THC-Grenzwert auf der Zielgeraden

Die Unionsfraktion bleibt beim Nein zur Cannabislegalisierung. Ihre Zustimmung zur Anhebung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr war deshalb auch nicht zu erwarten.

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Berlin. Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat am heutigen Mittwoch einem gesetzlichen THC-Grenzwert im Straßenverkehr von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum mehrheitlich zugestimmt. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes war Mitte Mai von den Ampel-Fraktionen eingebracht worden.

Die Grenzwertbestimmung folgt der Empfehlung einer wissenschaftlichen Expertengruppe. Gegner wollen an der durch Rechtsprechung bis dato gesetzten Marke (1,0 ng THC/ml Blutserum) festhalten. Ein darauf zielender Antrag der Unionsfraktion wurde im Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsabgeordneten zurückgewiesen.

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Union und AfD hätten den Gesetzentwurf bei der Beratung am Mittwoch scharf kritisiert, meldet der Nachrichtendienst des Bundestages. Die Koalition ignoriere die in der öffentlichen Anhörung am Montag (3. Juni) ausgesprochenen Warnungen der Polizei vor einer Grenzwertanhebung. Danach, heißt es weiter, habe man in der Union „eigentlich mit einem Änderungsantrag der Koalition gerechnet“. Die aber wolle „mit dem Kopf durch die Wand“.

SPD, Grüne und FDP wiesen die Vorwürfe zurück. Der Grenzwert sei angemessen und zudem die Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand weiterhin strafbar. Der Union gehe es lediglich darum, Cannabis-Konsumenten zu „kriminalisieren“, konterten Koalitionsvertreter im Ausschuss. Den weiteren Angaben zufolge wird der Bundestag voraussichtlich morgen (6. Juni) über die Gesetzesnovelle abschließend beraten und abstimmen. (cw)

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