NRW

Suizid nach ambulanter Op: Angehörige verlangen Schmerzensgeld

Weil das Bein einer 38-Jährigen nach einem ambulanten Eingriff schwer entstellt war, nahm sich die Frau das Leben. Ihre Eltern fordern 400 .000 Euro von der Düsseldorfer Klinik.

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Düsseldorf. Die Eltern einer mit 38 Jahren gestorbenen Frau haben eine Düsseldorfer Klinik auf Zahlung von 400 .000 Euro verklagt. Eine vom Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag angeregte Einigung kam nicht zustande. Die Klinik habe den Eltern bereits 300 .000 Euro Schmerzensgeld gezahlt, berichtete der Richter. „Das ist nach deutschen Verhältnissen ausgesprochen viel.“

Doch die Kläger aus dem benachbarten Erkrath sind der Ansicht, die Klinik habe durch Untätigkeit und schwere Behandlungsfehler den Suizid ihrer Tochter zu verantworten und müsse weitere 400 .000 Euro zahlen (Az.: 3 O 193/20). Die Tochter hat sich den Eltern zufolge wegen ihres durch 22 Nach-Operationen entstellten Körpers umgebracht.

Nach einer ambulanten Operation hatte sich eine Wunde am Bein der Frau entzündet. Ihr behandelnder Arzt habe die Frau an einem Freitag an die Klinik überwiesen. Dort sei sie über das Wochenende trotz alarmierend hoher Entzündungswerte nur mit entzündungshemmenden und schmerzstillenden Mitteln behandelt worden.

Wie sich herausstellte, hatte sich die Patientin eine lebensbedrohliche Infektion zugezogen. „Das Bein ist über das Wochenende nahezu verfault“, erläuterte der Anwalt der Eltern. Die Frau wurde schließlich in eine Bochumer Klinik verlegt, wo ihr Bein gerettet und mit zahlreichen Operationen vor einer Amputation bewahrt werden konnte.

Die Gutachterkommission hatte den Fall untersucht und mehrere Behandlungsfehler gefunden. Der Anwalt der Eltern bot an, die Forderung auf 350 .000 Euro zu reduzieren. Doch die Klinik lehnte ab. Das Verfahren muss nun fortgesetzt werden. (dpa)

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