Videosprechstunden
TeleClinic-Urteil: KV Bayerns rät Praxen, Videodienst-Verträge zu prüfen
Die KV Bayerns feiert das Urteil gegen die TeleClinic als Erfolg – und richtet eine Empfehlung an Vertragsärzte, bei der Nutzung von Videodienste-Anbietern auf bestimmte Inhalte zu achten. Ein altbekannter Knackpunkt: Zuweisung gegen Entgelt.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


