Tilgung: Zuerst Privatkredite, dann Praxiskredite

Veröffentlicht:

Ärzte, die ein Praxisdarlehen und ein privates Baudarlehen bedienen müssen, sollten in erster Linie den privaten Kredit tilgen. Denn die Schuldzinsen auf das Praxisdarlehen können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, die Zinsen auf den Hausbau oder Immobilienkauf jedoch nicht, wie Thomas Keßler, zertifizierter Finanzberater im Gesundheitswesen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, sagt. Die Konsequenz: Wer zuerst das Praxisdarlehen zurückzahlt, verzichtet freiwillig auf die Steuerersparnis.

"Das kann je nach Laufzeit und Betrag des Darlehens mehrere tausend Euro, zuweilen sogar fünfstellige Beträge ausmachen", so Keßler. Wie hoch der Betrag letztlich ausfällt, hänge zudem vom Grenzsteuersatz des Darlehensnehmers ab. Keßler rät, vor der Entscheidung stets einen Steuerberater zu konsultieren.

Ein Service der Deutschen Apotheker- und Ärztebank

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor Entscheid in der Länderkammer

Streit um Pflegepersonaleinsatz in Kliniken vor der Einigung

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie