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Tilgung: Zuerst Privatkredite, dann Praxiskredite

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Ärzte, die ein Praxisdarlehen und ein privates Baudarlehen bedienen müssen, sollten in erster Linie den privaten Kredit tilgen. Denn die Schuldzinsen auf das Praxisdarlehen können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, die Zinsen auf den Hausbau oder Immobilienkauf jedoch nicht, wie Thomas Keßler, zertifizierter Finanzberater im Gesundheitswesen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, sagt. Die Konsequenz: Wer zuerst das Praxisdarlehen zurückzahlt, verzichtet freiwillig auf die Steuerersparnis.

"Das kann je nach Laufzeit und Betrag des Darlehens mehrere tausend Euro, zuweilen sogar fünfstellige Beträge ausmachen", so Keßler. Wie hoch der Betrag letztlich ausfällt, hänge zudem vom Grenzsteuersatz des Darlehensnehmers ab. Keßler rät, vor der Entscheidung stets einen Steuerberater zu konsultieren.

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