KBV fordert

Tools der E-Card nicht ungetestet einführen!

Qualität und Praktikabilität vor Schnelligkeit: Das ist die wichtigste Botschaft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum E-Health-Gesetz, das in dieser Woche in die Anhörung geht.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt davor, die ersten Online-Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ungetestet in der Fläche einzuführen. Sicherheit und Qualität müssten beim Online-Rollout vor Schnelligkeit gehen, heißt es in einer Stellungnahme im Vorfeld der Anhörung im Bundestag.

Hintergrund dieser Warnung sind Gedankenspiele aus der Industrie, nach der Verschiebung der Online-Tests für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) voraussichtlich ins zweite Quartal 2016 den Online-Rollout unmittelbar danach, also im dritten Quartal, beginnen zu lassen. Die neuen Anwendungen, heißt es, seien so gut vorbereitet, dass eine langwierige Evaluation nach dem Online-Test nicht erforderlich sei.

Genau das will die KBV verhindern. "Intensive Erprobungen der Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen sind angeraten, bevor ein Produktivbetrieb beginnen kann", heißt es in der Stellungnahme zum E-Health-Gesetz. Nur so könne die Sicherheit der Versorgung gewährleistet werden.

Zeitplan nicht zu halten

Deutlich weist die KBV darauf hin, dass der Beginn der Testphase für das Versichertenstammdatenmanagement durch die beteiligten Industrieunternehmen bereits mehrfach verschoben wurde. Der durch den Gesetzgeber vorgegebene Zeitpunkt der bundesweiten Einführung zum 30. Juni 2016 sei deshalb nicht zu halten, eine "realistischere Terminierung der gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkte" sei daher "angeraten".

Die Industrie sei verantwortlich für die termingerechte Bereitstellung von sicheren Komponenten wie dem notwendigen Konnektor für den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur, heißt es weiter. "Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Sanktionen werden abgelehnt." Die vorgesehene Kürzung der vertragsärztlichen Vergütung bei Nichteinhaltung der Termine sei daher "unverhältnismäßig" so die KBV.

Außerdem solle der Online-Abgleich der Stammdaten freiwillig bleiben und finanziell gefördert werden, fordert die KBV. Der Abgleich der Stammdaten sei Aufgabe der Krankenkassen. Die Einsparungen, die sich aus dem Online-Abgleich der Daten auf der eGK ergeben, "sollten an die Vertragsärzte weitergegeben werden", da in den Praxen zusätzlicher Aufwand entstehe. Konkret fordert die Körperschaft einen Zuschlag von einem Euro je "durchgeführter Prüfung".

Weitere Forderungen der Kassenärzte betreffen den im E-HealthGesetz vorgesehenen Medikationsplan auf Papier. So kritisiert die KBV, dass nach einer Änderung des Gesetzentwurfs ein Anspruch des Versicherten auf einen Medikationsplan bereits ab drei verordnete Medikamente bestehen soll.

Internationale Leitlinie denkbar

Dies sei "aus medizinisch-inhaltlicher Sicht nicht ausreichend begründet", heißt es. Aus der internationalen Literatur zum Thema Multimedikation sei ableitbar, "dass die kritische Zahl an Medikamenten, ab der vermehrt Probleme bei der Arneimittelanwendung entstehen können, bei fünf liegt".

Die steigende Anzahl anspruchsberechtigter Patienten "würde zudem den hausärztlichen Versorgungsbereich zusätzlich belasten". Die KBV empfiehlt daher, "unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots", bei weniger als fünf Medikamenten die medizinische Notwendigkeit eines Medikationsplans im Einzelfall durch den Arzt feststellen zu lassen.

Nicht zuletzt reklamiert die KBV für sich zusätzliche Aufgaben, Software-Komponenten, die Vertragsärzte benötigen, zu zertifizieren, um Qualitätsstandards zu gewährleisten.

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