Transplantationsarzt Broelsch muss hinter Gitter

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Professor Christoph Broelsch (m) mit seinen Anwälten bei seiner Verurteilung im März 2010. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt die Haftstrafe von drei Jahren.

Professor Christoph Broelsch (m) mit seinen Anwälten bei seiner Verurteilung im März 2010. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt die Haftstrafe von drei Jahren.

© dpa

KARLSRUHE (mwo). Weil er von Patienten "freiwillige Spenden" gefordert hatte, muss der Transplantationsmediziner Professor Christoph Broelsch nun endgültig für drei Jahre ins Gefängnis. Mit einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Essen.

Broelsch war Uniprofessor und leitete am Essener Uniklinikum die Klinik für Allgemein- und Transplantationschirurgie. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte er 2002 bis 2007 von 30 krebskranken Kassenpatienten eine "freiwillige Spende" verlangt.

Gegen 2000 bis 7500 Euro sicherte Broelsch ihnen zu, sie persönlich zu operieren, was er mit einer Ausnahme dann auch tat. Dabei machte er die Operationen besonders dringlich und behauptete teilweise, nur er könne sie durchführen.

Eine Barspende in Höhe von 7500 Euro behielt er direkt für sich, der Rest floss auf ein Drittmittelkonto, über das er weitgehend frei verfügen konnte.

In einem Fall vereinbarte er eine solche "Spende", obwohl er wusste, dass er verhindert war. Auch andere Gelder vereinnahmte er schwarz, so dass der Uniklinik Nutzungsentgelte und dem Fiskus Einkommensteuer entgingen.

Wegen Bestechlichkeit, Nötigung und Betrugs verurteilte das Landgericht Essen Broelsch am 12. März 2010 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Dies hat der BGH nun bestätigt.

"Die umfassende Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben", so die obersten Strafrichter in Karlsruhe.

Weil die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgenommen hatte, ist das Essener Urteil nun rechtskräftig. Broelsch muss danach nun auch um seine Approbation fürchten.

Broelsch war Beamter. Auf die unter Juristen umstrittene Frage, ob auch niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit belangt werden können, ist das Urteil daher nicht übertragbar. Diese Frage ist beim Großen Senat für Strafsachen des BGH anhängig.

Az.: 1 StR 692/10

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