Kommunikation

Unfreundliches Verhalten Grund für Abmahnung

Veröffentlicht:

KIEL. Wer sich gegenüber Kunden unfreundlich verhält, riskiert eine Abmahnung. Eine solche Pflichtverletzung stelle keine Nichtigkeit dar, hat das Landesarbeitsgericht in Kiel geurteilt.

Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn der Arbeitnehmer nicht nur einmal unfreundlich antwortet, sondern dies im Lauf der E-Mail-Kommunikation wiederholt, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 20. Mai. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem zugrundeliegenden Fall ging es um die Korrespondenz eines Ausbildungsberaters mit einem Lehrgangsteilnehmer. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage des Mannes auf Entfernung der Abmahnung ebenso ab wie zuvor bereits das Arbeitsgericht.

Nach Angaben des Landesarbeitsgerichts können Arbeitnehmer die Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte nur unter bestimmten Bedingungen verlangen. Die sind beispielsweise erfüllt, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist oder unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält. (dpa)

Az.: 2 Sa 17/14

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus